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Sensible Daten sollen geschützt bleiben

Regierung plant Gesetz gegen Überwachung am Arbeitsplatz durch Künstliche Intelligenz

Eine Frau arbeitet an einem Computer an einem Stehtisch (Symbolbild).

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Berlin. Für den Einsatz Künstlicher Intelligenz zur Auswahl oder Kontrolle von Beschäftigten sollen nach einem Medienbericht strenge Regeln geschaffen werden. Innenministerin Nancy Faeser und Arbeitsminister Hubertus Heil (beide SPD) wollten bis zum Sommer den Entwurf für ein neues Beschäftigtendatenschutzgesetz vorlegen, das eine lückenlose Überwachung von Mitarbeitern verhindern solle, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“.

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Der Begriff Künstliche Intelligenz (KI) meint etwa Computer-Programme, die ähnlich wie Menschen lernen können. Statt für jeden Zweck programmiert zu werden, kann KI eigenständig Antworten finden und selbstständig Probleme lösen.

Faeser warnt vor Diskriminierung und Verletzung der Persönlichkeitsrechte

KI berge „immense Chancen“, sagte Faeser der Zeitung, „aber auch die Gefahren, dass Prozesse nicht mehr transparent sind, dass Menschen diskriminiert oder Persönlichkeitsrechte durch unzulässige Überwachung verletzt werden“.

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Ein der SZ vorliegendes Papier der Ministerien skizziert demnach, wie sensible Daten der Beschäftigten etwa zu Gesundheitszustand, Aufenthaltsort, politischer Überzeugung, sexueller Orientierung oder Herkunft geschützt werden sollen. Nur in Ausnahmefällen sollen Videoaufnahmen erlaubt sein, etwa zur Gefahrenabwehr für Feuerwehrleute. Arbeitgeber sollten „keine lückenlosen Bewegungs- und Leistungsprofile ihrer Mitarbeiter erstellen dürfen“, zitiert das Blatt Faeser weiter.

Arbeitsminister Heil sieht dringenden Handlungsbedarf

Auch für Arbeitsminister Heil besteht dem Bericht zufolge dringender Handlungsbedarf. Ihm gehe es darum, dass „gute Arbeitsbedingungen, faire Löhne und Arbeitsschutz auch in der digitalen Arbeitswelt gelten“, sagte er der Zeitung.

Generell möglich bleiben sollen laut des Papiers „notwendige und sinnvolle Praktiken“ wie das Erfassen von Lenk- und Ruhezeiten. In Bewerbungsverfahren soll KI dem Bericht zufolge wissenschaftlichen Standards genügen müssen und nur Eigenschaften prüfen dürfen, die für eine Stelle bedeutend sind.

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RND/dpa/nis

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