Kretschmer: Nach Corona-Lockdown nicht in Klimalockdown gehen

Michael Kretschmer (CDU), Ministerpräsident von Sachsen, beim Landesparteitag seiner Partei (Archivfoto).

Michael Kretschmer (CDU), Ministerpräsident von Sachsen, beim Landesparteitag seiner Partei (Archivfoto).

Dresden. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer hat nach dem Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts vor zu schnellen Entschlüssen gewarnt. „Klar ist: Deutschland sollte das leisten, was es kann, die übrigen Länder aber auch. Wirksamer Klimaschutz kann nur gelingen, wenn alle mitmachen“, sagte der CDU-Politiker am Montag.

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Dafür brauche es verlässliche Rahmenbedingungen und einen breiten gesellschaftlichen Konsens, „ohne Überforderung Einzelner, ohne Bevormundung und Verbote“, so Kretschmer. Gründlichkeit müsse dabei vor Schnelligkeit gehen. „Wir müssen sehr gut überlegen, wie wir effektiv vorgehen. Es wäre falsch, nach dem Corona-Lockdown in einen Klimalockdown zu gehen.“

Gesetzgeber muss Reduktionsziele genauer definieren

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber vergangene Woche verpflichtet, bis Ende kommenden Jahres die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln.

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Dabei geht es um das Klimaschutzgesetz, das bisher für die Jahre bis 2030 zulässige Jahresemissionsmengen für Bereiche wie die Energiewirtschaft, die Industrie, den Verkehr oder die Landwirtschaft festlegt. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) hatte angekündigt, bereits Ende der Woche einen Entwurf für das überarbeitete Klimaschutzgesetz vorzulegen.

Entscheidend auf dem Weg zu mehr Klimaschutz sind nach Ansicht von Sachsens Regierungschef Innovationen, Forschung und neue Technologien. Zugleich sprach sich Kretschmer für eine technologieoffene Sichtweise sowie marktgesteuerte CO₂-Preise und eine Beschleunigung bei der internationalen Abstimmung aus.

RND/dpa

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