Krachende Niederlage in Karlsruhe: Die AfD hat keine Ahnung vom Grundgesetz

Zur Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik gehört die Gewaltenteilung: Bundestag bei Nacht.

Zur Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik gehört die Gewaltenteilung: Bundestag bei Nacht.

Jedem seriösem Rechtsanwalt wäre so etwas peinlich.

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Der Antrag der AfD im Organstreitverfahren gegen den Deutschen Bundestag ist nicht nur irgendwie gescheitert, sondern in allen Punkten, formal wie inhaltlich.

In dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgericht zum Eilantrag der AfD setzt es eine ganze Serie von Ohrfeigen – was auch für das Hauptsacheverfahren nichts Gutes im Sinne der AfD erwarten lässt.

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Ist das alles auch dem 44 Jahre alten Juristen Fabian Jacobi peinlich, der für die AfD den Antrag formuliert hat?

Bundestagsabgeordneter, Rechtsanwalt – und erfolgloser Antragsteller in Karlsruhe: Fabian Jacobi (AfD).

Bundestagsabgeordneter, Rechtsanwalt – und erfolgloser Antragsteller in Karlsruhe: Fabian Jacobi (AfD).

Der Mann ist einerseits Rechtsanwalt, in einer Praxis in der Kölner Südstadt. Als Organ der Rechtspflege wäre er zu einem Mindestmaß an intellektueller Redlichkeit verpflichtet. Zugleich aber ist Jacobi Bundestagabgeordneter der AfD – was offenkundig dazu führte, dass Zorn und Kampfeslust die Qualität seiner Arbeit minderten.

Karlsruhe ist kein Kindergarten

Es geht los mit formalen Mängeln. Einerseits machte die AfD es dringend und verlangte den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Andererseits aber ließ sich Jacobi selbst mit seinem Schriftsatz sechs Monate Zeit. Das passt nicht zusammen.

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Das Gericht in Karlsruhe ist kein Kindergarten. Was auf den ersten Blick wie eine Formalität erscheinen mag, ist in Wahrheit eine Frage des Respekts und der Ernsthaftigkeit. Wer Eilanträge stellt gegen oberste Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland, muss deren Dringlichkeit überzeugend darlegen. Jacobi indessen, notieren die Richter, „verhält sich nicht dazu, dass er seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erst am 6. Mai 2020 gestellt hat, mithin nahezu sechs Monate, nachdem die angegriffene Maßnahme erfolgt ist“.

Was ist das also? Wollte die AfD nur mal einen Knallfrosch werfen, ein bisschen Verwirrung stiften?

Es kommt noch schlimmer. Wortreich problematisiert Jacobi in seinem Antrag das Scheitern der AfD bei der Wahl eines Bundestagsvizepräsidenten am 7. November 2019. Jacobi legt aber, wie das Gericht festhielt, „nicht dar, dass mit drei Wahlgängen am 16. Januar, 5. März und 7. Mai 2020 eine weitere Wahl eines Vizepräsidenten oder einer Vizepräsidentin auf Vorschlag der AfD-Fraktion durchgeführt wurde“.

Sollte Karlsruhe veräppelt werden? Zum Glück verfolgen die Richter die Nachrichten.

Eine verfassungsrechtliche Ungeheuerlichkeit

Im inhaltlichen Zentrum des Antrags zeigt sich eine frappierende Verbohrtheit Jacobis. Er selbst hatte in der Bundestagssitzung im November 2019 die Sache für die AfD retten wollen: Nachdem der AfD-Abgeordnete Paul Podolay durchgefallen war, schlug Jacobi den Rechtsaußen Martin Renner für einen zweiten Wahlgang vor.

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Das Bundestagspräsidium ließ diesen Vorschlag jedoch nicht zu, da nach der Geschäftsordnung kein einzelner Abgeordneter, sondern nur eine Fraktion Personalvorschläge für einen zweiten Wahlgang machen könne.

Bundestagspräsident ist derzeit Wolfgang Schäuble (CDU, oben Mitte). Ihn vertreten die Vizes (v.l.) Claudia Roth (Grüne), Petra Pau (Linke), Wolfgang Kubicki (FDP), Dagmar Ziegler (SPD) und Hans-Peter Friedrich (CSU). Bis zu seinem Tod am 25. Oktober 2020 war Thomas Oppermann (SPD) Vizepräsident des Deutschen Bundestages. Die bisherigen Kandidaten der AfD-Fraktion für das Vizepräsidentenamt erreichten in den Wahlgängen nicht die erforderliche Zahl von 355 Stimmen.

Bundestagspräsident ist derzeit Wolfgang Schäuble (CDU, oben Mitte). Ihn vertreten die Vizes (v.l.) Claudia Roth (Grüne), Petra Pau (Linke), Wolfgang Kubicki (FDP), Dagmar Ziegler (SPD) und Hans-Peter Friedrich (CSU). Bis zu seinem Tod am 25. Oktober 2020 war Thomas Oppermann (SPD) Vizepräsident des Deutschen Bundestages. Die bisherigen Kandidaten der AfD-Fraktion für das Vizepräsidentenamt erreichten in den Wahlgängen nicht die erforderliche Zahl von 355 Stimmen.

Jacobi beantragte nun in Karlsruhe allen Ernstes, die Geschäftsordnung des Bundestages aus den Angeln zu heben und ein für allemal neu zu formen, mit Wirkung für alle Abgeordneten und alle vergleichbaren Fälle. Und dies auch noch per Eilantrag. Das kann man als schlechten Witz auffassen – in Wahrheit ist es eine verfassungsrechtliche Ungeheuerlichkeit.

Das Bundesverfassungsgericht blieb erstaunlich höflich in seiner Zurückweisung: „Der Antrag zielt nicht nur auf eine Vorwegnahme der Entscheidung in der Hauptsache, sondern ist auch auf eine Rechtsfolge gerichtet, die das Bundesverfassungsgericht in der Hauptsache nicht bewirken könnte...“

Man sollte ruhig deutlicher werden. Der Bundestag hat wie jedes frei gewählte Parlament der Welt das Recht, sich selbst eine Geschäftsordnung zu geben. Eine Partei, die glaubt, man könne dem Parlament in solchen Fragen mal eben per richterlichem Eilantrag ins Lenkrad greifen, hat das Grundgesetz nicht verstanden.

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Zur Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik gehört die Gewaltenteilung.

Renner ist gestoppt, die Demokratie funktioniert

Die AfD hat von all dem keine Ahnung. Schon seit Langem zeigen ihre minderheitenfeindlichen Äußerungen, dass sie die Werte des Grundgesetzes, das im unveränderlichen Artikel eins die Würde des Menschen festschreibt, nicht verinnerlicht hat. Sie hat aber, wie jetzt ihr grotesker Eilantrag beweist, auch keinen Sinn für eine demokratische Staatsorganisation: Diese Partei fremdelt insgesamt mit dem Grundgesetz.

In all dem liegt ein politisches Ausrufungszeichen, gerade kurz vor einer Bundestagswahl.

Der AfD-Rechtsexperte Jacobi erklärte einst, die AfD sei „erforderlich, um eine Funktionsstörung der deutschen Demokratie zu beheben“. Das sind große Worte – die nun, nach seinem jämmerlichen Scheitern in Karlsruhe, noch hohler klingen denn je. Wer, bitte, sägt denn an der Demokratie? Wer verhöhnt und verspottet sie?

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Der von Jacobi erfolglos als Bundestagsvizepräsident vorgeschlagene AfD-Abgeordnete Martin Renner steigerte sich mit Blick auf die bereits zu erwartenden Ausschreitungen am 6. Januar in Washington, die dann in der kriminellen Erstürmung des Kapitols gipfelten, schon vorab zu hymnischen Betrachtungen nach dem Motto, nun sei der „dies irae“ gekommen, der Tag der Rache. Händereibend nannte Renner die von ihm erwarteten Ereignisse in Washington ein „Menetekel für alle öko-sozialistischen, globalistischen, dem Korporatismus huldigenden Staatswesen der westlichen Welt – so auch für Deutschland“.“

Dieser unmögliche Mann ist nun nicht Bundestagsvizepräsident geworden, das ist wahr. Aber liegt darin eine „Funktionsstörung der Demokratie“? Im Gegenteil. Es beweist, dass die Demokratie in Deutschland noch ziemlich gut funktioniert.

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