Komplizierter Schlüssel: So teilen die Bundesländer die Kosten der Fluthilfe auf
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Rheinland-Pfalz, Dernau: Die Gleise der Ahrtalbahn wurden durch die Flut verbogen.
© Quelle: Thomas Frey/dpa
Berlin. Auf rund 30 Milliarden Euro schätzt der Bund die jüngsten Flutschäden. Für den Wiederaufbau will die Bundesregierung einen Hilfsfonds in der entsprechenden Größe auflegen, wobei die Kosten hälftig zwischen Bund und Ländern aufgeteilt werden sollen.
Der Fonds soll auf der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am Dienstag festgezurrt werden. Geplant ist, dass der Bund die Kosten zunächst vorfinanziert und dann über einen Zeitraum von 30 Jahren von den Ländern zurückbekommt. Aber wie verteilen die Länder untereinander ihren Anteil?
„Königsteiner Schlüssel”
Für eine Verteilung von Finanzlasten auf alle 16 Bundesländer wird oftmals der sogenannte „Königsteiner Schlüssel” herangezogen. Er war 1949 ursprünglich festgelegt worden, um die gemeinsame finanzielle Förderung überregionaler Forschungseinrichtungen zu gewährleisten.
Der Schlüssel wird seitdem jedoch bei unterschiedlichsten Verteilungsfragen angewandt, zum Beispiel auch bei der Festlegung der Aufnahmequoten der Bundesländer für Asylsuchende. Die vom Bund im Rahmen des Digitalpakts Schule zur Verfügung gestellten 5 Milliarden Euro wurden zwischen den Ländern ebenfalls nach dem „Königsteiner Schlüssel” verteilt.
Der Schlüssel setzt sich zu zwei Dritteln aus dem Steueraufkommen und zu einem Drittel aus der Bevölkerungszahl der Länder zusammen. Durch die Einbeziehung des Steueraufkommens wird nicht nur die Größe eines Landes berücksichtigt, sondern auch seine Leistungsfähigkeit.
Jährlich neu berechnet
Traditionell wird der Schlüssel jährlich neu durch das Büro der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz der Länder festgelegt. Aktuell entfällt mit 21,1 Prozent der größte Anteil auf das Land Nordrhein-Westfalen, gefolgt von Bayern (15,6 Prozent) und Baden-Württemberg (13 Prozent). Die kleinsten Anteile haben Bremen (0,96 Prozent), das Saarland (1,2 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (1,98 Prozent).
Möglich wäre auch eine Verteilung allein nach der Einwohnerzahl. Dann wäre zum Beispiel der Anteil kleinerer Länder, die dennoch sehr finanzstark sind – wie etwa Hamburg – etwas geringer. Zwar würde sich die prozentuale Verteilung jeweils nur in den Nachkommastellen verändern. Gleichwohl gilt der „Königsteiner Schlüssel” als die gerechtere Lastenverteilung.