Wahldesaster in Berlin: 43 Personen klagen vor Bundesverfassungsgericht gegen Wiederholung
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/JRYLT2KFHGHYI3DGLZYYLWY3D4.jpg)
In Karlsruhe ging eine Klage ein.
© Quelle: Uli Deck/dpa/Symbolbild
Die geplante Komplettwiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus wird zum Fall für das Bundesverfassungsgericht. Dort ging am Freitag eine Verfassungsbeschwerde samt Eilantrag ein, wie ein Sprecher auf Anfrage sagte. Dahinter stehen nach seinen Worten 43 Klägerinnen und Kläger, die sich gegen das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs vom 16. November wenden.
Die Landesverfassungsrichter hatten die Wahl vom 26. September 2021 wegen der vielen Pannen insgesamt für ungültig erklärt. Als Termin für die Neuwahl, die auch die zwölf Bezirksparlamente betrifft, hat der Landeswahlleiter den 12. Februar 2023 bestimmt.
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/EZHJQQG67RD4LOGG3ATC7MQUTQ.jpg)
Hauptstadt-Radar
Persönliche Eindrücke und Hintergründe aus dem Berliner Regierungsviertel. Immer dienstags, donnerstags und samstags.
Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.
Weiterer Ablauf ungeklärt
Anders als bei der Bundestagswahl ist der Gang nach Karlsruhe hier nicht als reguläres Rechtsmittel vorgesehen. Wie gegen jede andere Gerichtsentscheidung auch, können Betroffene aber Verfassungsbeschwerde einlegen. Die Frist dafür beträgt einen Monat – am Freitag war also letzte Gelegenheit. Nach Angaben des Berliner Verfassungsgerichtshofs vom Tag der Verkündung haben „etwaige außerordentliche Rechtsbehelfe keine aufschiebende Wirkung“. Zum weiteren Ablauf in Karlsruhe konnte der Sprecher des Bundesverfassungsgerichts zunächst nichts sagen.
Die ebenfalls pannenreiche Bundestagswahl in Berlin vom selben Tag soll nur in bestimmten Bezirken wiederholt werden, in denen es nachgewiesene Probleme gab. Das hatte der Bundestag auf Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses am 10. November beschlossen. Dass diese Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht überprüft wird, steht nach dem Eingang erster Wahlprüfungsbeschwerden schon fest. Die Frist hierfür läuft bis 10. Januar, bis Freitag waren laut Sprecher sechs Beschwerden eingegangen. Auch die Fraktionen von Union und AfD hatten jeweils eine eigene Wahlprüfungsbeschwerde angekündigt. Sie wollen eine breitere beziehungsweise vollständige Wiederholung der Wahl.
Die Wahlen waren damals in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen. Es gab lange Schlangen und Wartezeiten, falsche oder fehlende Stimmzettel, weswegen Wahllokale vorübergehend schließen mussten. Vielerorts blieben sie bis weit nach 18.00 Uhr geöffnet, um den Wartenden noch die Stimmabgabe zu ermöglichen.
RND/dpa