Kinderrechte im Grundgesetz: Verhandlungen gescheitert

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht.

Berlin. Die von der großen Koalition geplante Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz kommt in dieser Wahlperiode nach Angaben von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) nicht mehr. Wie Lambrecht am Montagabend mitteilte, sind die Verhandlungen darüber zwischen den Koalitionsfraktionen und mit der Opposition gescheitert.

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Als Ministerin „und auch persönlich bin ich zutiefst enttäuscht darüber“, erklärte Lambrecht.

Lambrecht wollte Kinderrechte in Artikel 6 der Verfassung verankern. Ein von ihr vorgelegter Vorschlag wurde vom Bundeskabinett gebilligt. Demnach sollte im Grundgesetz eingefügt werden, dass das Kindeswohl bei Entscheidungen künftig angemessen berücksichtigt wird.

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Lambrecht: „Unsere Kinder hätten es verdient gehabt“

Für eine Grundgesetzänderung wäre eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich gewesen. Die Koalition wäre also auf Stimmen der Opposition angewiesen gewesen. Die erforderliche Mehrheit sei nur erreichbar, wenn es eine Bereitschaft zum Kompromiss in der Sache gebe, sagte Lambrecht.

Daran habe es gefehlt, sagte Lambrecht, die seit dem Ausscheiden von Franziska Giffey (SPD) aus der Bundesregierung auch Bundesfamilienministerin ist.

„Unsere Kinder hätten es verdient gehabt, dass sich alle zusammenraufen und im Sinne der Sache zu einer Lösung kommen“, erklärte sie.

Dobrindt für weitere Beratungen

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt setzt auf weitere Beratungen mit dem Ziel einer Lösung noch in dieser Legislaturperiode. „Ich habe immer noch die Hoffnung, dass man sich hier verständigen kann“, sagte der Vorsitzende der CSU-Abgeordneten im Bundestag am Dienstag vor einer Fraktionssitzung. Er bedauere, dass es keine Einigung gegeben habe. Man habe lange Zeit verhandelt, und es habe einen sehr ausgewogenen Kompromissvorschlag gegeben. Möglicherweise müsse man über diesen Vorschlag nochmals reden.

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Es bleibe nur noch wenig Zeit, Entscheidungen zu treffen, sagte Dobrindt. Er halte das Grundanliegen, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, für richtig und sinnvoll. Es gehe darum, die Balance zu halten zwischen Elternverantwortung und staatlicher Verantwortung.

RND/epd/dpa

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