Keine generelle Quarantäne für Schweden-Rückkehrer in Schleswig-Holstein

Beamte der Bundespolizei kontrollieren Fahrzeuge aus Dänemark an der deutsch-dänischen Grenze bei Flensburg.

Beamte der Bundespolizei kontrollieren Fahrzeuge aus Dänemark an der deutsch-dänischen Grenze bei Flensburg.

Kiel. Mit einer neuen Landesverordnung ist die generelle Quarantänepflicht für Reiserückkehrer nach Schleswig-Holstein verändert worden. Wie die Landesregierung am Freitag in Kiel mitteilte, hebt das die pauschale Regelung für einige Länder von Montag an auf. Die pauschale Quarantänepflicht von Einreisenden aus Drittstaaten entfällt. Der Nachweis eines negativen Coronatests hebt eine etwaige Quarantänepflicht auf, hieß es weiter. Aus aktuellem Anlass empfiehlt die Landesregierung, dass sich Reiserückkehrer aus Schweden testen lassen, um bei negativen Testergebnissen von der Quarantäne ausgenommen zu sein.

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Am Montag hatte das Gesundheitsministerium informiert, dass Schwedenrückkehrer für 14 Tage in häusliche Quarantäne müssen. Grund ist die Überschreitung der Grenze von 50 Fällen je 100.000 Einwohner in Schweden.

Gericht kippte Quarantänepflicht

Zuvor hatte ein Schweden-Rückkehrer aus Dithmarschen geklagt und musste nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig nicht in Quarantäne. Der Kreis Dithmarschen hatte den Antragsteller unter Verweis auf die Landesverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus nach dessen Rückkehr aus dem Ausland zur häuslichen Quarantäne verpflichtet. Das Gericht stellte fest, dass der Antragsteller nicht verpflichtet ist, sich nach seiner Rückkehr aus Schweden in häusliche Quarantäne abzusondern.

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RND/dpa

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