Keine Entschädigung für Bahndeportationen: FDP enttäuscht von Bundesregierung
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Otto Fricke, haushaltspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion FDP.
© Quelle: picture alliance / SZ Photo
Berlin. Die Bundesregierung will Holocaustüberlebende und Angehörige Ermordeter nicht für Deportationen in die Vernichtungslager mit der Deutschen Reichsbahn entschädigen.
Das geht aus einer Antwort des Bundesverkehrsministeriums auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktionen hervor, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.
Darin schreibt der Parlamentarische Staatssekretär Enak Ferlemann: „Es gilt der Grundsatz der einheitlichen Entschädigung. Die schrecklichen Umstände von Deportationen im Zuge der Verfolgung, die vielfach durch Züge, die vielfach aber auch auf anderen Wegen erfolgten, sind in den verschiedenen gesetzlichen und außergesetzlichen Regelung mitbedacht. Die Deportation als solche kann als Teil des gesamten Verfolgungsprozesses deshalb nicht gesondert (teil-)entschädigt werden.“
Nochmalige Ablehnung der Forderung eines Holocaustüberlebenden
Die Bundesregierung reagiert damit nochmals ablehnend auf die Entschädigungsforderung an Bund und Bahn des 84-jährigen holländischen Holocaustüberlebenden Salo Muller, der 2019 in seinem Heimatland eine entsprechende Entschädigung gegenüber der niederländische Staatsbahn durchsetzen konnte.
Ferlemann verweist darauf, dass die Bahn AG nicht Rechtsnachfolger der Deutschen Reichsbahn sei, sich dennoch stark in der Aufarbeitung der NS-Geschichte engagiere. „Die Bundesregierung hat seit den 1950er Jahren gesetzliche und außergesetzliche Regelungen für unterschiedliche Personenkreise, die von nationalsozialistischem Unrecht betroffen waren, geschaffen. Hierfür werden aktuell über eine Milliarde Euro pro Jahr bereitgestellt.“
FDP: Gebotenes Zeichen der Nächstenliebe setzen
FDP-Haushaltspolitiker Otto Fricke ist enttäuscht von der Reaktion auf die Forderung Salo Mullers. „So diplomatisch die Antwort der Bundesregierung auf den ersten Blick erscheint, so undiplomatisch ist sie gegenüber den noch lebenden Opfern“, so Fricke.
„Die FDP hält es für ein gebotenes Zeichen der Nächstenliebe, den Überlebenden, von denen sich viele bereits in ihrem Lebensabend finden, unabhängig von völkerrechtlichen Regeln zu helfen. Aus diesem Grund unterstützen wir die Forderung nach der Anerkennung ihrer schmerzlichen Erfahrungen.“