Novelle des Infektionsschutzgesetzes

Kassenärzte-Chef Gassen fordert „harte Daten“ für neue Corona-Hotspot-Regelung

Kassenärzte-Chef Andreas Gassen hat den Kompromiss der Ampelkoalition für die Corona-Schutzmaßnahmen nach dem 19. März begrüßt – aber auch Nachbesserungen gefordert.

Kassenärzte-Chef Andreas Gassen hat den Kompromiss der Ampelkoalition für die Corona-Schutzmaßnahmen nach dem 19. März begrüßt – aber auch Nachbesserungen gefordert.

Berlin. Kassenärzte-Chef Andreas Gassen hat den Kompromiss der Ampelkoalition für die Corona-Schutzmaßnahmen nach dem 19. März grundsätzlich begrüßt, zugleich aber Nachbesserungen gefordert. Durch die vereinbarte Hotspot-Regelung könnten bundesweit die meisten Corona-Regeln wegfallen, wie es den Bürgerinnen und Bürgern von der Politik versprochen worden sei, sagte Gassen dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

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„Gleichzeitig besteht aber die Möglichkeit, dass die Bundesländer beispielsweise im Falle stark steigender Infektionszahlen dann notwendige Maßnahmen wie etwa Maskentragen oder Testen wieder begrenzt einführen“, betonte Gassen. „Voraussetzung müssen dann aber auch harte Daten sein, wie zum Beispiel die Belegung von Intensivstationen durch Corona-Fälle, um nicht den Eindruck von Beliebigkeit zu erwecken“, forderte Gassen.

„Eine solche Regelung wäre dann flexibel und zielgerichtet genug, um auf regional besondere Entwicklungen reagieren zu können, ohne das gesamte Land wieder mit Einschränkungen zu belegen“, fügte der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hinzu.

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Die Ampelkoalition hatte sich zuvor nach wochenlangen Beratungen darauf geeinigt, welche Corona-Schutzmaßnahmen nach dem Auslaufen der bisher weitgehenden Regelungen am 19. März weiter verhängt werden dürfen. Danach können die Länder künftig im Regelfall nur noch das Tragen einer medizinischen Schutz- oder FFP2-Maske in Bussen und Bahnen sowie in Kliniken und Pflegeinrichtungen vorschreiben.

Zudem bleibt es rechtlich möglich, in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen sowie in Schulen Tests auf das Coronavirus anzuordnen. Nur in Regionen mit erheblich zugespitzter Pandemielage dürfen weitergehende Maßnahmen wie etwa Zutrittsbeschränkungen erlassen werden.

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