Kabinett beschließt Paket zum Insektenschutz
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Schmetterlinge wie der Schachbrettfalter sind durch intensive Landwirtschaft bedroht. Das Bundeskabinett hat eine Naturschutznovelle beschlossen, die bedrohten Arten helfen könnte.
© Quelle: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa
Berlin. Die Bundesregierung will mit einen neuen Regelwerk gegen das Insektensterben vorgehen. Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin eine Änderung des Naturschutzgesetzes sowie eine Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung, worin ein Verbot des umstrittenen Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat bis Ende 2023 endgültig festgelegt wird.
Zum Schutz von Insekten ist eine Reihe weiterer Maßnahmen vorgesehen: So soll die Lichtverschmutzung reduziert werden - also beispielsweise Straßenlampen schrittweise ersetzt werden, die die Orientierung von Insekten, Vögeln oder Fledermäusen stören. Möglich wären hierbei naturfreundlichere Leuchtmittel oder die Aufrüstung der Lampen mit bestimmten Schirmen. Die Neuerrichtung schädlicher Lichter soll grundsätzlich verboten werden.
Artenreiches Grünland, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern - die Insekten, Reptilien und Pflanzen Lebensraum bieten - sollen wiederum besser geschützt und gefördert werden. Bei der Schädlingsbekämpfung soll die Anwendung bestimmter Biozide eingeschränkt werden. An Gewässern sollen in der Regel Pflanzenschutzmittel unterhalb eines Abstandes von zehn Metern nicht angewendet werden dürfen.
70 Prozent der Arten sind bedroht
Die industrielle Landwirtschaft sorgt seit Jahrzehnten für starke Verluste bei Insekten- und Vogelarten. Das gilt besonders für Schmetterlinge und andere Insektenarten, die auf blütenreiche Wiesen und Weiden angewiesen sind. 70 Prozent sind gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Starke Verluste gibt es auch bei Vogelarten, die in Agrarlandschaften leben. Der Bestand von Rebhühnern und Kiebitzen ist auf ein Zehntel des Bestandes vor 25 Jahren gesunken, der der Feldlerche auf die Hälfte.
Die Naturschutznovelle muss noch durch den Bundestag, die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vom Bundesrat gebilligt werden.
RND/epd