Kabinett berät über Klimaziele: Darum geht es im „Osterpaket“ des Wirtschaftsministeriums
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Klara Geywitz (von links, SPD), Bundesministerin für Bau und Wohnen, Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, und Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz, nehmen an der Sitzung des Bundeskabinetts im Bundeskanzleramt teil. Heute berät das Bundeskabinett Robert Habecks sogenanntes „Osterpaket“.
© Quelle: Kay Nietfeld/dpa-Pool/dpa
Das Bundeskabinett befasst sich am Mittwoch mit den Plänen zum Erreichen der Klimaziele. Nach Angaben von Wirtschaftsminister Robert Habeck besteht das sogenannte „Osterpaket“ aus 56 Einzelgesetzen und Maßnahmen. Den größten Anteil machen Änderungen der Vorgaben für die erneuerbaren Energien aus, wie ein entsprechender Bericht zeigt, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.
Deren Ausbau soll auf Land und See erheblich ausgeweitet werden. Schließlich läge das mit Hinblick auf die sich zuspitzende Klimakrise und den russischen Angriffskrieg in der Ukraine im Interesse der nationalen Sicherheit, heißt es in dem entsprechenden Bericht. In der Vorlage für das Kabinett heißt es demnach, der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien sei ein zentrales Ziel der Koalition aus SPD, Grünen und FDP.
Welche Maßnahmen werden im „Osterpaket“ ergriffen?
Nach Informationen aus Regierungskreisen solle als Herzstück des Pakets der Grundsatz verankert werden, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liege und der öffentlichen Sicherheit diene. Erneuerbare Energien sollen somit vorrangig in der Abwägung von Schutzgütern behandelt werden.
Bis 2035 soll die Stromversorgung Deutschlands nahezu vollständig auf erneuerbaren Energien beruhen, so ein Bericht aus Regierungskreisen, der dem RND vorliegt. Dazu solle der Ausbau erneuerbarer Energien an Land und auf See „auf ein völlig neues Niveau gehoben werden“, heißt es. So würden neue Flächen für den Ausbau von Solarenergieanlagen bereitgestellt und die Rahmenbedingungen für Fotovoltaikanlagen verbessert. Bereits am Dienstag hatte sich Habeck mit Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) auf eine weitere Auswertung der Flächen zum Bau von Windkraftanlagen geeinigt.
Habeck spricht sich für weitere Sanktionen gegen Russland aus
Bundeswirtschaftsminister Habeck lehnt zwar ein sofortiges Energie-Embargo gegen Russland weiterhin ab, weitere Sanktionen seien dennoch wichtig.
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Bis 2030 sollen mindestens 80 Prozent des deutschen Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien stammen – eine Anhebung des Ausbauziels um 15 Prozentpunkte. Mit der EEG-Novelle verpflichte sich die Bundesregierung, im Stromsektor bereits 2035 nahezu treibhausgasneutral zu sein, so der entsprechende Bericht.
Auch auf See solle die Ausweitung erneuerbarer Energien beschleunig werden. Dazu werde der Ausbau der Windenergie künftig auf zwei gleichberechtigte Säulen gestellt: Neben der Ausschreibung von bereits voruntersuchten Flächen sollen zukünftig auch bisher nicht voruntersuchte Flächen ausgeschrieben werden. Außerdem würden Vorgänge in allen Belangen rund um Offshore-Windparks beschleunigt.
Insgesamt sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren verschlankt werden. Beispielsweise für Photovoltaikanlagen auf Dächern sind im „Osterpaket“ viele Einzelmaßnahmen geplant. Bei Dachanlagen solle etwa die Förderung für Betreiber „deutlich angehoben“ werden – bei entsprechender Genehmigung bereits in diesem Jahr.
Auch Strom- und Gasverbraucher sollen besser geschützt werden: Dazu ist geplant, die Rechte der Endkunden von Energielieferanten zu stärken. Gleichzeitig wolle man die Aufsichtsmöglichkeiten der Bundesnetzagentur in diesem Bereich ausweiten.
Welche Gesetzesänderungen sind geplant?
Laut Regierungsinformationen seien drei übergreifende Gesetzentwürfe geplant. So solle zum einen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) überarbeitet werden. Zum anderen liegen dem RND auch Änderungsvorschläge für das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) sowie eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) und des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) vor.
Das „Osterpaket“ soll nach dem Kabinettsbeschluss dem Deutschen Bundestag zugeleitet werden und im nächsten Schritt in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren übergehen. Die FDP wolle dem geplanten umfassenden Gesetzespaket zum Ausbau des Ökostroms im Bundeskabinett nur unter Vorbehalt zuzustimmen. Das berichtet am Mittwoch die Deutsche Presse-Agentur. Noch seien wichtige Sachfragen bislang nicht einvernehmlich entschieden worden. Es solle aber der Weg frei gemacht werden, damit keine Zeit verloren gehe.
In dem Bericht ist außerdem die Rede von einem weiteren „Sommerpaket“, das später im Kabinett beschlossen werden soll. Darin sollen etwa Hürden beim Ausbau weiter überwunden werden, die nicht im EEG selbst gelöst werden können.
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Habeck: Paket schafft Voraussetzungen für Energiesicherheit
Robert Habeck sieht in seinem Osterpaket die Voraussetzungen für Energiesicherheit und -souveränität der Bundesrepublik. „Zugleich legt es die Grundlagen dafür, dass Deutschland klimaneutral wird“, erklärte der Grünen-Politiker am Mittwoch in Berlin. Zuvor hatte das Bundeskabinett das Paket zum massiven Ausbau der erneuerbaren Energien verabschiedet. Es wird nun im Bundestag beraten. Der Koalitionspartner FDP fordert Nachbesserungen.
Die Pläne hätten angesichts des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine „doppelte Dringlichkeit“, sagte Habeck. „Zum einen spitzt sich die Klimakrise zu. Zum anderen zeigt der Einmarsch Russlands, wie wichtig es ist, aus den fossilen Energien auszusteigen und den Ausbau der Erneuerbaren konsequent voranzutreiben.“
RND/hyd/dpa