Impfpflicht verfassungsrechtlich möglich: Mehrere Verfassungsrechtler geben grünes Licht
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Mehrere Rechtsexperten halten eine allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus verfassungsrechtlich für möglich.
© Quelle: imago images/photothek
Berlin. Mehrere Rechtsexperten halten eine allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus verfassungsrechtlich für möglich. Es sei zwar ein besonderer Eingriff, „wenn der Staat jetzt auch noch die körperliche Integrität der Menschen beeinträchtigt“, sagte der Verwaltungsrechtler Hinnerk Wißmann von der Universität Münster der „Welt“. Eine Impflicht sei jedoch das mildere Mittel, „wenn die Alternative ist, den freien Staat in Lockdown-Endlosschleifen abzuschaffen“.
Uwe Volkmann, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht an der Goethe-Universität Frankfurt, sagte, die individuelle Eingriffstiefe einer Impfpflicht sei geringer als „die andernfalls erforderlichen gravierenden Freiheitseinschränkungen“.
Kassiert das Bundesverfassungsgericht die Impfpflicht?
Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg hält es für ausgeschlossen, dass das Bundesverfassungsgericht eine allgemeine Impfpflicht generell für unzulässig erklärt. Aktuell seien aber mildere Maßnahmen nicht ausgeschöpft worden, was für die Verhältnismäßigkeit notwendig sei, sagte er der „Welt“.
Der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler von der Universität Oldenburg hält eine allgemeine Impfpflicht für „unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig, solange es Möglichkeiten zur Kommunikation gibt“. „Anders als die Spitzenpolitiker behaupten haben Staat und Politik keineswegs bereits genug mit den skeptischen Bürgern kommuniziert.“
Der Verfassungsrechtler Christian Pestalozza (FU Berlin) hält eine Impfpflicht in bestimmten Fällen sogar für zwingend notwendig. „Wenn die kleinen Hilfsmaßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie nicht ausreichen, ist die Politik sogar verfassungsrechtlich zu strengeren Maßnahmen wie die Impfpflicht verpflichtet“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) und begründete dies mit dem „Grundrecht auf Gesundheit.“ Sollte eine berufsbezogene Impfpflicht nicht ausreichen, sei auch eine allgemeine Impfpflicht zulässig, so Pestalozza.
Die Politik muss sich fragen, wie viele Corona-Tote sie noch hinnehmen will und wie hoch die Inzidenzen steigen sollen, bis eine Impfpflicht kommt.“ Pestalozza fordert daher gesetzlich festgelegte Kriterien auf medizinischer Grundlage, sodass für alle Bürger nachvollziehbar sei, wann eine Impfpflicht eingeführt werde. „Die Bevölkerung muss wissen, was wann auf sie zukommt“. Zwar könne ein solches Gesetz wohl vor dem Bundesverfassungsgericht landen. „Aber die Politik darf nicht aus Sorge vor Verfassungsgericht die Hände in den Schoß legen“, mahnt Pestalozza.
Sanktionen bei Verstoß gegen die Impfpflicht hält Jurist Pestalozza für möglich: „Normale Sanktion wären Bußgelder und bei wiederholten Verstößen gegen die Impfpflicht auch hohe Zwangsgelder“. Letztlich müsse auch überlegt werden, eine Zwangsvollstreckung durchzuführen. „Das bedeutet, dass jemand durch die Polizei dem Impfarzt vorgeführt wird“, sagt Pestalozza.
RND/dpa/scs