Impfpflicht: Auf diesen Kompromiss haben sich die Abgeordneten geeinigt
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Am Donnerstag stimmt der Bundestag über Anträge zur Impfpflicht ab.
© Quelle: IMAGO/Political-Moments
Berlin. Die beiden Abgeordnetengruppen, die im Bundestag eine allgemeine Impfpflicht durchsetzen wollen, haben sich auf einen Kompromiss für einen gemeinsamen Antrag geeinigt. Nach Informationen des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) sehen Eckpunkte, die am Donnerstagmorgen mit dem Bundesgesundheitsministerium besprochen wurden, zunächst nur eine Impfpflicht ab 50 Jahren vor. Eine Impfpflicht ab 18 Jahren soll danach erst scharf gestellt werden, wenn sich die Pandemielage im Herbst zuspitzt.
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Wie das RND bereits berichtet hatte, haben beide Gruppen in den vergangenen Tagen intensiv verhandelt. Der Grund: Keiner der Anträge dürfte im Bundestag eine Mehrheit bekommen. Der sogenannte Ü18-Gesetzentwurf, der bisher von knapp 240 Abgeordneten unterstützt wird, sieht bisher vor, dass alle Erwachsenen bis zum 1. Oktober einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen müssen. Andernfalls drohen Bußgelder.
Der Ü50-Gesetzentwurf, der von rund 50 Abgeordneten getragen wird, beinhaltet eine Beratungspflicht und eine Art Vorratsimpfpflicht ab dem 50. Lebensjahr.
Mehrheit dennoch fraglich
Bei der Abstimmung im Bundestag am kommenden Donnerstag soll nur noch der geeinte Pro-Impfpflicht-Antrag ins Rennen geschickt werden. Ob er dann eine Mehrheit bekommt, ist allerdings nach wie vor offen. Versuche, sich mit der Union zu einigen, waren bisher gescheitert.
Die Union hat einen eigenen Antrag vorgelegt, der zunächst den Aufbau eines Impfregisters und später – abhängig von der Pandemielage im Herbst – eine Impfpflicht ab 50 oder 60 Jahren vorsieht. Die Fraktionsführung hat die Abstimmung nicht freigegeben, sodass die Unionsabgeordneten als Unterstützer von Pro-Impfpflicht-Anträgen ausfallen.
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Ziel der Verhandlungen war zumindest, dass die Fraktionsführung die Abstimmung doch freigibt. Alternativ könnte die Unionsfraktion nicht gegen den Pro-Impfpflicht-Antrag stimmen, sondern sich enthalten. Das würde die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass der Gesetzentwurf eine Mehrheit findet. Denn bei der Abstimmung kommt es auf das Verhältnis der Ja- und der Neinstimmen an.