ICC gibt Pressekonferenz: So viele Erkenntnisse gibt es zu möglichen Kriegsverbrechen in der Ukraine
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Der Internationale Strafgerichtshof. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat offizielle Ermittlungen zu Kriegsverbrechen in der von Russland angegriffenen Ukraine eingeleitet (Archivbild).
© Quelle: Peter Dejong/AP/dpa
Den Haag. Bereits kurz nach Beginn der russischen Invasion in die Ukraine im Februar hatten die Ukraine, Polen und Litauen ein gemeinsames Ermittlerteam zur Untersuchung möglicher Kriegsverbrechen in der Ukraine eingerichtet. Gut einen Monat später trat auch der Internationale Strafgerichtshof bei.
In Den Haag werden sich die internationalen Ermittler am frühen Dienstagnachmittag zum Stand der Untersuchungen äußern. Mögliche Delikte, die vor dem Strafgerichtshof verhandelt werden könnten, umfassten Kriegsverbrechen der russischen Militärs. Zudem seien Ermittlungen im Rahmen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit denkbar – also vorsätzliche Tötungen und Vergewaltigungen sowie die sogenannte Ausrottung, also die massenhafte Tötung eines Teils oder einer ganzen Zivilbevölkerung.
Livestream: Ermittler sprechen zum Stand der Ermittlungen über Kriegsverbrechen in der Ukraine
Die Ermittler werden am Dienstag um 14 Uhr in Den Haag vor die Kameras treten. Ihre Statements können sich um wenige Minuten verzögern. Die Pressekonferenz können Sie hier live im Stream verfolgen:
Der ehemalige Richter am Internationalen Strafgerichtshof (ICC), Wolfgang Schomburg, glaubt an einen künftigen Erfolg eines Prozesses wegen Kriegsverbrechen gegen russische Truppen.
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„Die Lage ist deshalb außergewöhnlich gut, weil zunächst mal überhaupt die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs begründet wurde“, sagte der Jurist im April dem Bayerischen Rundfunk. Die Ukraine habe sich schon nach der russischen Militärintervention von 2014 der Gerichtsbarkeit durch den Strafgerichtshof unterworfen. Daher bedürfe es für einen solchen Prozess keines Beschlusses des UN‑Sicherheitsrates, in dem Russland ein Vetorecht hat.
Dass man einzelne Soldaten vor Gericht bekomme, sei zurzeit zwar unwahrscheinlich, erklärte Schomburg. „Aber dadurch, dass man Namen, Nummern von Einheiten und konkreten Personen kennt, ist es relativ einfach, an einer konkreten Situation anzufangen“, sagte der ehemalige UN‑Strafrichter. Auf die Frage, ob es in Zukunft auch ein Verfahren gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin vor dem Internationalen Strafgerichtshof geben wird, sagte Schomburg: „Ich hoffe es. Er wäre nicht der Erste, der als Staatsführer sich wird verantworten müssen.“
RND/dpa
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