Einzelhandel, Kirchen, Restaurants: So geht es weiter mit der Maskenpflicht
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/OAMKV2U6HNET3CJESR25ZEGMBU.jpeg)
In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens entfällt ab Sonntag die Maskenpflicht. Betreiber von Geschäften oder Restaurants können sich allerdings auf ihr Hausrecht berufen und eine eigene Maskenpflicht verhängen.
© Quelle: Stefan Sauer/dpa
Berlin. Die seit zwei Jahren herrschende Maskenpflicht wird mit dem neuen Infektionsschutzgesetz und dem Ende der Übergangsfrist am 2. April in den meisten Geschäften, Restaurants und Hotels fallen. Die Betreiber können jedoch mit ihrem Hausrecht eine Pflicht durchsetzen. Davon werden aber nur wenige Gebrauch machen. Die Supermarktkette Edeka hat bereits angekündigt, ihre Kunden und Kundinnen am Samstag ohne Maske einkaufen zu lassen. Doch nicht nur im Supermarkt, sondern auch in den Kirchen, Geschäften, Restaurants und Hotels könnte individuell eine Pflicht festgelegt werden.
Corona-Umfrage: 58 Prozent der Befragten sind besorgt über Auslaufen der Maskenpflicht
Die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland blickt einer Umfrage zufolge mit Sorge auf das Ende vieler Corona-Schutzmaßnahmen am Wochenende.
© Quelle: dpa
Deutscher Handelsverband kritisiert Karl Lauterbach
Der deutsche Handelsverband kritisiert das neue Infektionsschutzgesetz. „Die Unternehmen dürfen nicht mutwillig in die Rolle eines Ersatzgesetzgebers gedrängt werden“, sagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth in einer Stellungnahme. Er sei verwundert, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zunächst die Abschaffung der Maskenpflicht durchsetze und anschließend die Handelsunternehmen auffordere, per Hausrecht die Maskenpflicht zu beschließen. Der Verband spreche keine Empfehlung an die Geschäfte aus, das Hausrecht entsprechend zu nutzen, sagte eine Sprecherin auf Anfrage des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND).
Baden-Württemberg wendet Hotspotregeln nicht an
Die Koalition aus Grünen und CDU verständigte sich am Dienstag darauf, die im Bundesgesetz noch vorgesehenen Hotspotregeln nicht anzuwenden.
© Quelle: dpa
Ähnlich äußert sich der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga). Er macht seinen Mitgliedern keine Vorgaben. „Wenn ein Unternehmer davon Gebrauch macht, ist dies seine individuelle Entscheidung im Rahmen des Hausrechts“, sagte Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges dem RND. Derzeit wisse man auch noch nicht, wie viele Betriebe im Gastgewerbe eine Maskenpflicht verfügen werden und wie genau sie diese ausgestalten. „Wir sind jedoch froh, dass die Zeit mit all den eingriffsintensiven Maßnahmen ein Ende findet“, sagte Hartges.
Weiterhin Masken in den Kirchen
Ein anderes Bild zeichnet sich in den Kirchen ab. Eine Umfrage des RND bei den evangelischen Landeskirchen und den katholischen Bistümern ergab, dass die Maske weiterhin empfohlen wird. Theoretisch ist ein evangelischer Gottesdienst ohne Maske, Abstand und 3G-Regel möglich, da in der evangelischen Kirche die Gemeinden autonom über ihre Corona-Regeln entscheiden können. Ein Sprecher der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) geht aber davon aus, dass „viele Gemeinden mit ihren Regelungen über das in den Ländern geforderte Maß an Schutz hinausgehen“ werden.
In den katholischen Bistümern wird die Maske sogar „dringend empfohlen“, so zum Beispiel im Bistum Augsburg. Teilweise gibt es in den katholischen Kirchen auch Dienstanweisungen an die Gemeinden, die bestimmte Regeln vorschreiben. In den bisherigen Fassungen werden dort Masken vorgeschrieben. Die Bistümer warten in einigen Fällen allerdings noch ab, ob die Bundesländer sich zu Hotspots erklären oder nicht.
In Bundesländern mit Hotspotregel wird die Maskenpflicht unabhängig von Bistümern und Landeskirchen bestehen bleiben. Dies ist derzeit in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern der Fall.