Grundsteuerreform: Hauseigentümern droht doppelte Steuererklärung
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Die GroKo hat sich bei der Grundsteuerreform auf ein Modell mit Öffnungsklausel für die Länder geeinigt - die FDP befürchtet zusätzlichen Aufwand für Hauseigentümer.
© Quelle: Jens Kalaene/dpa
Berlin. Die Bundesregierung will nach einer Grundsteuerreform von Hausbesitzern aus Bundesländern, die aus der einheitlichen Besteuerung ausscheren, eine doppelte Steuererklärung verlangen. „Weil nur in den abweichenden Ländern selbst die hierfür erforderlichen Datengrundlagen verfügbar sind (…), kann der Bundesgesetzgeber auf die Ermittlung der bundesweit vergleichbaren Daten (…) nicht verzichten“, heißt es in einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.
Betroffen wären Bundesländer, die von der sogenannten Öffnungsklausel Gebrauch machen und das von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) geplante Bundesmodell nicht anwenden wollen. Hierzu zählt unter anderem Bayern.
FDP warnt vor Zusatzaufwand
„Für den Grundstückseigentümer und das betroffene Bundesland entsteht doppelter bürokratischer Aufwand. Wenn man als Bundesfinanzminister nicht will, dass ein Land ausschert, rollt man genau solche Steine in den Weg. Ein bürokratisches Monstrum wurde erweckt, und die Regierung kann es nicht mehr zähmen“, sagte FDP-Wirtschaftsexperte Hagen Reinhold dem RND.
Sachsens Finanzminister Matthias Haß (CDU) hatte zuvor bereits vor einer doppelten Steuererklärung gewarnt. „Es wäre den Bürgern in Deutschland ganz sicher nicht vermittelbar, wenn sie künftig zwei Steuererklärungen abgeben müssten, eine reale und eine für ausschließlich fiktive Berechnungen des Bundesfinanzministeriums zur Bestimmung der Finanzkraft im bundesstaatlichen Finanzausgleich“, heißt es in einem Schreiben von Haß an Bundesfinanzminister Scholz.