Gleiche Rechte für Selbstständige: Petitionsausschuss berät über Reform des Mutterschutzes
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/U7YTDWJTNI2DC6EWY67GQZQ7MI.jpg)
Tischlermeisterin Johanna Röh (34) fordert eine Reform des Mutterschutzes. Mit ihrer Petition fordert sie gleiche Rechte für schwangere Selbstständige wie für Angestellte (Symbolbild).
© Quelle: dpa
Berlin. Das Mutterschutzgesetz müsse sofort uneingeschränkt auch für Selbstständige gelten – das fordert Tischlermeisterin Johanna Röh aus Niedersachsen. Die 34-Jährige ist überzeugt: Selbstständige Frauen sollten den gleichen gesetzlichen Mutterschutz genießen wie Angestellte. Ihre Petition war am Montag Thema beim Petitionsausschuss des Bundestages.
Die junge Frau ist selbst Mutter einer vier Monaten alten Tochter und führt einen Tischlereibetrieb. Als sie schwanger wurde, befand sich in einer schwierigen Situation: „Nicht zu wissen, wie ich in der Schwangerschaft meinen Betrieb halten kann, war für mich sehr belastend, weil ich auch immer wieder lange Zeiträume ausgefallen bin“, sagte sie dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
Angestellte Tischlerinnen bekommen Beschäftigungsverbot
Während der Schwangerschaft litt sie unter starker Übelkeit, lag zeitweise auch im Krankenhaus. Weil sie weniger arbeiten konnte, verdiente sie weniger und bekam daher auch weniger Krankentagegeld – in ihrem Fall waren das lediglich 200 Euro im Monat. Angestellte Tischlerinnen hingegen hätten Beschäftigungsverbot bei vollem Lohnausgleich bekommen: wegen der gesundheitlichen Gefahren. Doch Röh musste sehen, ob sie sich das Pausieren leisten kann – letztendlich stand sie während der Schwangerschaft weiter auf der Baustelle.
An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Instagram, Inc., der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.
Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.
„Für mich hat sich das nicht fair angefühlt. Während ein Vater Selbstständigkeit und Familie spielend vereint, hatte ich eine total anstrengende Zeit, weil ich gleichzeitig auf meinen Körper hören musste, aber den Betrieb nicht verlieren wollte“, sagte die 34-Jährige. Dabei sei sie kein Einzelfall. „Wir fallen durchs Raster und wollen das nicht länger hinnehmen.“
Zusammen mit Mitstreiterinnen beschloss sie im Mai, eine Petition einzureichen. „Ich habe gemerkt, dass es superschwierig war, Aufmerksamkeit für die Problematik der werdenden selbstständigen Mütter zu bekommen, weil sich nur wenige des Problems bewusst schienen.“ Insgesamt fand die Petition 111.794 Unterstützerinnen und Unterstützer.
Bundesregierung solle aktiv werden
Aus Reihen der Ampelkoalition kommt Unterstützung. „Ich werde meiner Fraktion empfehlen, das höchste Votum zu geben“, sagte SPD-Familienpolitiker Erik von Malottki. Das heißt „zur Berücksichtigung“ – die Bundesregierung sollte aktiv werden. Es sei „Wahnsinn“, dass im Hinblick auf Selbstständige noch nichts passiert sei, so von Malottki, der selbst Vater eines Zweijährigen ist.
Unterstützung kommt auch von der Opposition. Für viele Frauen werde die Selbstständigkeit während einer Schwangerschaft zu einer großen finanziellen Belastung: „So bekommt beispielsweise eine Beschäftigte bei vorzeitigen Wehen während eines Beschäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz auch weiterhin ihr volles Einkommen, während eine Selbstständige, die in der gleichen Situation nicht weiterarbeiten kann, finanziell komplett schutzlos ist“, sagte Silvia Breher, familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, dem RND. „Das kann und darf nicht so bleiben.“
Votum zur Petition fällt in späteren Sitzung
„Wenn wir junge Frauen ermutigen wollen, sich eine eigene berufliche Existenz aufzubauen, müssen gleichzeitig auch die Rahmenbedingungen stimmen, um Schwangerschaft bzw. Mutterschaft und Selbstständigkeit unten einen Hut zu bekommen“, so Breher.
„Ich könnte mir daher gut vorstellen, dass das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung, das Versicherte während der Mutterschutzfristen bekommen, erweitert wird auf Zeiten analog zu den Beschäftigungsverboten nach dem Mutterschutzgesetz. Das würde den betroffenen Schwangeren schon einmal eine große Last nehmen“, so die CDU-Politikerin.
Der Ausschuss wird ein abschließendes Votum in einer späteren Sitzung fällen.
Die Frage nach mehr Gleichberechtigung war zuletzt auch in Finnland Thema: Seit Anfang September haben Mütter und Väter in Finnland das gleiche Recht auf Elternzeit. Beide erhaltende jeweils 160 Tage Elternzeit – bis zu 63 ihrer Tage dürfen sie aber an den Partner oder die Partnerin abgeben. Die Regelung gilt auch für Adoptiveltern.