Gesundheitswesen startet in digitale Ära – und das ändert sich
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Vertrauenswürdig oder nicht? Gesundheits-Apps fürs Smartphone werden immer beliebter – ihr medizinischer Nutzen allerdings ist äußerst umstritten.
© Quelle: iStockphoto
Berlin. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verpasst dem deutschen Gesundheitssystem ein „Update“: Der Bundestag hat am Donnerstag den Weg für die „digitale Arztpraxis“ frei gemacht. Das bringt für Patienten Vorteile – birgt aber wohl auch einige Risiken.
Das „Digitale-Versorgung-Gesetz“ sieht eine Reihe von Änderungen vor. Das Wichtigste im Überblick.
Gesundheits-Apps auf Rezept
Künftig sollen die Krankenkassen die Kosten für bestimmte Gesundheits-Apps übernehmen. „Das ist eine Weltneuheit“, sagt Spahn nicht ohne Stolz. Ärzte können dann Rezepte für Smartphone-Programme ausstellen, die die Nutzer beispielsweise an die Einnahme von Medikamenten erinnern, oder Tagebuch-Funktionen bei Schwangerschaften oder Bluthochdruck anbieten. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) prüft die Apps zuvor auf Datensicherheit, Datenschutz und Funktionalität. Eine Wirtschaftlichkeitsprüfung erfolgt erst nach einem Jahr.
Videosprechstunden
„Onlinesprechstunden ermöglichen es, auch einen Arzt zu kontaktieren, der mir helfen kann, aber in einer ganz anderen Stadt sitzt“, sagt Spahn. Zwar gibt es Onlinesprechstunden bereits. Künftig ist es Ärzten aber erlaubt, auch auf ihrer Internetseite über entsprechende Angebote zu informieren. Das soll es Patienten erleichtern, sich einen Überblick zu verschaffen.
Elektronische Patientenakte
Patienten sollen künftig Handyzugriff auf ihre Patientenakten erhalten. Dort können sie dann auf Röntgenbilder oder Arztbriefe zugreifen. Allerdings: Da medizinische Daten besonders sensibel sind, hat sich die GroKo darauf geeinigt, „zeitnah“ ein eigenes Datenschutzgesetz dazu vorzulegen. Geplanter Start: 1. Januar 2021. Damit die E-Akte möglichst flächendeckend genutzt werden kann, werden Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken über Anreize (bzw. Strafen) im Honorarsystem animiert, sich der entsprechenden Telematik-Infrastruktur anzuschließen.
Das E-Rezept
Papier soll im Gesundheitswesen ein Auslaufmodell werden. Künftig wird es ein elektronisches Rezept für Medikamente sowie eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geben. Hinzu kommt die elektronische Heil- und Hilfsmittelverordnung (Sehhilfen, Rollstühle). Das Gesetz sieht aus Rücksicht auf weniger technikaffine, ältere Patienten ausdrücklich übergangsweise ein Nebeneinander von Papierrezept und E-Rezept vor.
Gesundheitsdatenbank
Für Kritik sorgt Spahns Vorhaben, die Daten aller 73 Millionen gesetzlich Versicherter in einer zentralen Gesundheitsdatenbank für Forschungszwecke bereitzustellen. Datenschützer und Patientenvertreter kritisieren, auf diesem Weg gerieten sensible Daten in die Hand des Staates und einer langen Liste weiterer Nutzungsberechtigter. Eine Löschung oder ein Widerspruchsrecht ist nicht vorgesehen.
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, mahnt: „Statt Datenübermittlung per Gesetz zu erzwingen, wäre es klüger, die Menschen freiwillig dazu zu motivieren.“ Spahn rechtfertigt das Vorhaben: „So können wir herausfinden, welche Behandlungen bei Krebs oder Diabetes besonders gut funktionieren. Außerdem handelt es sich um pseudonymisierte und anonymisierte Abrechnungsdaten, nicht um Behandlungsdaten.“
Die Anonymisierung war allerdings erst nach einem Bericht des RedaktionsNetzwerkes Deutschland (RND) kurzfristig in das Gesetz aufgenommen worden. Die pseudonymisierten Daten sollen im Bundesgesundheitsministerium gespeichert werden, erklärte Spahn im ZDF-„Morgenmagazin“, Forscher sollen nur Zugriff auf anonymisierte Daten erhalten.