Youtube muss Video entfernen

Gericht verbietet Verbreitung von Satirevideo mit Logo des Innenministeriums

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Hauptsitz Berlin

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Dresden. Youtube darf das Video „Seebrücke des Bundes“ nicht mehr verbreiten, wenn dabei das Logo des Bundesinnenministeriums eingeblendet wird. Eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Berlin liegt jetzt mit den Entscheidungsgründen vor. Das Namensrecht des Ministeriums habe Vorrang vor der Kunstfreiheit.

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Das Video stammt vom Künstlerkollektiv Peng! und verbreitete 2018 die Botschaft: „Deutschland nimmt bis Ende 2019 freiwillig alle Menschen auf, die im Mittelmeer aus Seenot gerettet werden“. Das Signet des Bundesinnenministeriums (BMI) deutete an, dass es sich hier um ein Versprechen der Bundesregierung handele. Nachdem der TV-Comedian Jan Böhmermann die satirische Flunkerei verbreitete, wurde das Video schnell populär.

Der ehemalige Innenminister Seehofer ging damals gegen die Nutzung vor

Doch Innenminister Horst Seehofer (CSU) ging gegen die Nutzung des BMI-Logos zivilrechtlich vor. Er berief sich dabei auf das Namensrecht des Ministeriums. Prozessgegner war nicht das Peng!-Kollektiv, sondern Google als Betreiber von Youtube.

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Nachdem das Ministerium schon im Eilverfahren erfolgreich war, entschied das Berliner Landgericht Anfang Februar auch im Hauptsacheverfahren zugunsten des Ministeriums. Google muss 250.000 Euro Ordnungsgeld zahlen, wenn es das Seebrücke-Video noch einmal mit BMI-Logo verbreitet. Jetzt liegt auch das 19-seitige Urteil des Landgerichts vor.

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Laut Gericht handele es sich bei der Nutzung des BMI-Logos um eine verbotene „Namensanmaßung“, die in der Öffentlichkeit zu einer „Zuordnungsverwirrung“ führen könne. Schon in der Anfangssequenz werde das BMI-Logo zentral vor weißem Hintergrund gezeigt. So werde er Eindruck erweckt, das Video informiere über eine neue Haltung der Bundesregierung. Bis zum Ende des Video bleibe das Logo oben rechts eingeblendet.

Gericht: Video sei nicht eindeutig als Satire erkennbar

Das Video sei dabei nicht eindeutig als Satire erkennbar, so das Gericht. Zum einen dauere das Video nur 74 Sekunden, zum anderen sei es unüblich, Youtube-Videos mehrfach anzusehen, um sie auf Details zu analysieren. Es sei auch nicht damit zu rechnen, dass eine Mehrzahlt der Nutzer, die am Ende angegebene Domain www.seebruecke.org aufrufe und die dortigen Erläuterungen lese.

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Auf Youtube sei auch nicht mit einem informierten Kreis politisch Gleichgesinnter zu rechnen, sondern mit einem breiten Publikum, argumentierten die Richter. Für immer mehr Menschen, die sich von klassischen Medien abwenden seien derartige Youtube-Videos sogar eine wichtige Informationsquelle, die oft gar nicht gesucht, sondern von Algorithmen eingespielt werden.

24.02.2023, USA, New York: Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen), Außenministerin, geht vor ihrer Rede im UN-Sicherheitsrat vom Deutschen Haus, der Ständigen Vertretung Deutschlands bei den Vereinten Nationen (UN), zum UN-Hauptquartier. Rund um den Jahrestag des Beginns des russischen Überfalls auf die Ukraine treffen sich die UN-Vollversammlung und der UN-Sicherheitsrat zu Sondersitzungen im UN-Hauptquartier. Die russische Armee hatte die Ukraine am 24. Februar 2022 überfallen. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Der weibliche Blick: Wie Annalena Baerbock das Außenministerium verändert

Fachwissen, Forschheit, Emotionen sind die Zutaten für die Politik von Außenministerin Annalena Baerbock. Sie ist lautstarker und klarer als Kanzler Olaf Scholz – und kann offenbar von dem Gegensatz profitieren. Nun stellt die einstige Grünen-Chefin eines ihrer Herzensanliegen vor: die Leitlinien zur feministischen Außenpolitik.

Angesichts dessen habe die Bundesregierung das berechtigte Interesse, dass „schnell, sicher und zweifelsfrei“ zu erkennen ist, ob eine offiziell wirkende Äußerung tatsächlich von der Bundesregierung stammt. Hierbei habe das Logo als Hoheitszeichen eine zentrale Bedeutung. In Zeiten zunehmender Radikalisierung, Irrationalität und Staatsverdrossenheit, müsse für jeden klar und leicht erkennbar sein. welche Position die Bundesregierung vertritt, zumal „von verschiedenen Seiten immer häufiger versucht wird, durch Fake News Meinungen zu manipulieren“.

Namensrecht des Ministerium „der Kunstfreiheit nicht schutzlos ausgeliefert“

Zwar sei das Video durch die Kunstfreiheit geschützt, doch das Namensrecht des Ministeriums sei „der Kunstfreiheit nicht schutzlos ausgeliefert“. Vielmehr stelle das „allgemeine Persönlichkeitsrecht“ der Bundesregierung eine Schranke der Kunstfreiheit dar, so das Urteil. Auch ohne Logo könne Peng! ein Video im Stile eines Informationsfilms der Bundesregierung gestalten.

Youtube ist nun verpflichtet, den erneuten Upload des Seebrücken-Videos zu verhindern, jedenfalls solange dort das BMI-Logo benutzt wird. Für die Verhinderung neuer Uploads könne Youtube zum Beispiel technische Filter benutzen.

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Google kann gegen das Urteil des Landgerichts Berlin noch Rechtsmittel einlegen. Das Peng!-Kollektiv kann dies nicht, da es an dem Rechtsstreit nicht beteiligt ist.

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