Todesstrafe für Kriegsgefangene

Europäisches Gericht: Russland soll zum Tode verurteilte Briten schützen

28.01.2015, Frankreich, Straßburg: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland dazu aufgefordert, die zwei in der Ostukraine zum Tode verurteilten Briten zu schützen.

28.01.2015, Frankreich, Straßburg: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland dazu aufgefordert, die zwei in der Ostukraine zum Tode verurteilten Briten zu schützen.

Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland dazu aufgefordert, die zwei in der Ostukraine zum Tode verurteilten Briten zu schützen. Die Todesstrafe solle nicht vollstreckt, angemessene Haftbedingungen sichergestellt und benötigte medizinische Unterstützung geleistet werden. Das forderte der Gerichtshof mit Sitz in Straßburg laut Mitteilung vom Donnerstag in einer sogenannten einstweiligen Maßnahme. Einstweilige Maßnahmen sind laut Gericht verbindlich und werden nur selten und bei unmittelbarer Gefahr auf irreparablen Schaden ausgesprochen. Russland will sich allerdings nicht mehr an Entscheidungen aus Straßburg halten.

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Das Oberste Gericht des ostukrainischen Separatistengebiets Donezk hatte die beiden Briten und einen Marokkaner, die in den Reihen der ukrainischen Streitkräfte kämpften, vor drei Wochen als Söldner zum Tode verurteilt. Die beiden Briten waren Mitte April in der südostukrainischen Hafenstadt Mariupol von prorussischen Kräften gefangen genommen worden. Beide hatten laut Gericht schon vor dem Krieg mit ihren Partnern in der Ukraine gelebt und waren seit 2018 Teil des Militärs.

Russland soll laut Gericht nun binnen zwei Wochen über veranlasste Schritte informieren. Auch die Ukraine soll soweit möglich dafür sorgen, dass die Rechte der Briten geachtet werden, und das Gericht innerhalb derselben Frist informieren. Vor zwei Wochen hatte der Menschenrechtsgerichtshof eine entsprechende Forderung an Russland auch in Bezug auf den verurteilten Marokkaner gestellt.

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144 Soldaten beider Seiten seien laut ukrainischen Militärgeheimdienst freigelassen worden, darunter 95 Soldaten, die in Mariupol gefangengenommen worden waren.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat. Gemeinsam setzen sich die von der Europäischen Union unabhängigen Organe für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein. Russland ist zwar wegen des Angriffskriegs auf die Ukraine aus dem Europarat ausgeschlossen worden, bleibt aber bis zum 16. September Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Die russische Führung sieht sich hingegen nicht an die Vorgaben aus Straßburg gebunden. „Sie wissen, dass Russland die Vorschriften des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht mehr erfüllt“, sagte Kremlsprecher Dmitri Peskow am Donnerstag laut der Agentur Interfax. Das betreffe auch das Vorgehen gegen die britischen Kriegsgefangenen, die Peskow als „Söldner“ bezeichnete. Deren Schicksal werde von der Führung in Donezk entschieden.

RND/dpa

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