Gericht: „IS-Braut“ darf nicht nach Großbritannien zurück
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Der damalige britische Innenminister Sajid Javid hatte der „IS-Braut" Shamima Begum die britische Staatsbürgerschaft entzogen und ihr die Rückkehr nach Großbritannien verwehrt.
© Quelle: Getty images
Eine als „IS-Braut“ bekannt gewordene Frau aus Großbritannien darf vorerst nicht in ihr Heimatland zurück. Eine Rückkehr, um im Vereinigten Königreich für die Wiederherstellung ihrer Staatsbürgerschaft zu kämpfen, werde ihr untersagt, entschied das höchste britische Gericht am Freitag.
Shamima Begum war 2015 als Jugendliche nach Syrien gereist, um sich der Terrorgruppe Islamischer Staat anzuschließen. Sie tauchte in einem Flüchtlingslager in Syrien wieder auf und sagte dort Reportern, sie wolle wieder nach Hause. Dies wurde ihr aber durch den damaligen britischen Innenminister Sajid Javid verwehrt, der ihr die Staatsbürgerschaft entzog.
Javid hatte argumentiert, Begum stamme aus Bangladesch und sie könne in ihr Herkunftsland gehen. Dem widersprach sie; neben der britischen habe sie keine andere Staatsbürgerschaft und Javids Entscheidung mache sie staatenlos.
RND/AP