Gelder eingefroren: Hamas bleibt auf Liste terroristischer Organisationen
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Die Luxemburger Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) haben am Dienstag entschieden, dass die Strafmaßnahmen der EU gegen die Terror-Organisation Hamas mit EU-Recht vereinbar sind.
© Quelle: Arne Immanuel Bänsch/dpa
Luxemburg. Strafmaßnahmen der EU gegen die radikal-islamische Hamas sind nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mit EU-Recht vereinbar. Die Luxemburger Richter kassierten am Dienstag eine Entscheidung des untergeordneten Gerichts der EU wonach die Hamas nicht auf der europäischen Liste terroristischer Organisationen hätte bleiben dürfen (Rechtssache C-833/19 P).
Die Hamas war zuvor von den EU-Staaten als „eine an terroristischen Handlungen beteiligte Organisation“ in diese Liste aufgenommen worden; ihre Gelder sowie Wirtschaftsressourcen wurden eingefroren. Das Urteil bezieht sich auf eine EU-Entscheidung aus dem Jahr 2018, wonach die Hamas auf der Liste bleiben sollte.
Regelmäßiges Scheitern vor EU-Gerichten
Die Organisation scheitert regelmäßig vor den Gerichten der Europäischen Union mit Klagen gegen die Einstufung als Terrorgruppe. 2007 hatte sie gewaltsam die Macht im Gazastreifen an sich gerissen, nachdem ihr Wahlsieg von 2006 nicht anerkannt worden war. Sie wird von der EU bereits seit 2001 als Terrorgruppe geführt. Die militante Palästinenserorganisation hat die Zerstörung Israels zum Ziel erklärt.
Laut der EuGH-Entscheidung hat das Gericht der EU einen Rechtsfehler begangen, da es fälschlicherweise davon ausgegangen sei, dass die betroffenen Rechtsakte vom Präsidenten und vom Generalsekretär des Rates der Europäischen Union - der Vertretung der EU-Länder - hätten unterschrieben werden müssen. Bei den Beschlüssen der EU-Staaten handele es sich um „ein Bündel von Einzelentscheidungen gegenüber Personen und Organisationen“. Diese müssten nicht unterzeichnet, sondern nur bekanntgegeben werden.
RND/dpa