Auch aus der Ampel-Koalition selbst

Gas- und Strompreisbremse: Das sind die Forderungen zu Nachbesserungen

Ein Stromzähler zeigt in einem Mietshaus die verbrauchten Kilowattstunden an.

Ein Stromzähler zeigt in einem Mietshaus die verbrauchten Kilowattstunden an.

Berlin. Zur geplanten Strom- und Gaspreisbremse der Bundesregierung gibt es viele Forderungen nach Nachbesserungen – auch aus der Ampel-Koalition selbst. Dabei geht es zum einen um ein Boni- und Dividendenverbot für Unternehmen, wenn sie von den Entlastungen profitieren. Zum anderen steht eine Erlösabschöpfung von Firmen etwa aus der Ökostrom-Branche in Kritik. Die Linke warnte bei den ersten Beratungen am Donnerstag im Bundestag vor Mitnahmeeffekten auf der Seite von Versorgern.

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Die Bundesregierung plant eine Energiepreisbremse, um damit die Folgen der stark gestiegenen Preise für Haushalte und Unternehmen abzufedern. Ein bestimmtes Kontingent soll staatlich subventioniert werden, darüber hinaus gelten aktuelle, hohe Marktpreise.

„Die Menschen und Unternehmen in diesem Land können sich auf die Ampel verlassen“, sagte Ingrid Nestle, energiepolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion. Anreize zum Energiesparen seien wichtig, damit Deutschland gut über den Winter komme. Wer spare, spare bares Geld.

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SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch sagte, die Koalition schaffe Sicherheit. Die Preise seien aber immer noch doppelt so hoch wie vor der Krise, die durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelöst worden sei. Miersch sagte weiter, es gebe auch Härten bei Öl und Holzpellets, auch dazu solle es Regelungen zur Abfederung von Preissteigerungen geben.

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Strom- und Gaspreisbremse: Keine Boni und Dividenden

Die Strom- und Gaspreisbremse soll ab März greifen, vorgesehen ist dann auch eine rückwirkende Entlastung für Januar und Februar. Bisher ist kein Boni- und Dividendenverbot geplant. Allerdings gibt es einen Beschluss des Haushaltsausschusses, der genau das vorsieht.

Nestle sagte, die Grünen wollten sich im parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, dass Unternehmen, die eine sehr große Unterstützung bekommen, in dieser Zeit keine Boni und Dividenden ausschütten.

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Die Strompreisbremse soll teilweise über eine Erlösabschöpfung finanziert werden. Das betrifft etwa Produzenten von Ökostrom aus Wind und Sonne, die zuletzt von hohen Preisen an der Börse profitiert haben. FDP-Fraktionsvize Lukas Köhler sagte, bei der Erlösabschöpfung müssten neue Anlagen ausgenommen werden. Die Preisbremse dürfe keine Investitionsbremse werden.

Der CDU-Energiepolitiker Andreas Jung kritisierte, die Preisbremsen kämen viel zu spät und seien viel zu kompliziert. Andere Länder machten es viel einfacher. Die Abschöpfung drohe Investitionen in erneuerbare Energien abzuwürgen.

„Verpflichtung für Vermieter“

Linke-Fraktionschef Dietmar Bartsch kritisierte, ohne staatliche Preiskontrollen seien die Preisbremsen eine Einladung für Versorger zum „Abkassieren“. Er warnte vor Mitnahmeeffekten. Er sagte weiter, die Bremsen seien viel zu hoch angesetzt und sozial ungerecht.

Forderungen nachzubessern, kamen unter anderem auch von der IG Metall. Unternehmen, die die Preisbremsen in Anspruch nehmen, müssten Standort- und Beschäftigungsgarantien geben, und zwar länger als die vorgesehenen zwei Jahre, sagte IG Metall-Chef Jörg Hofmann der „Rheinischen Post“. Er sagte weiter, bislang gelte, dass nur solche Unternehmen Standortgarantien geben müssten, die mehr als zwei Millionen Euro an staatlicher Hilfe bekommen. „Wir fordern, diese Grenze auf eine Million Euro zu senken.“

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Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW begrüßte, dass die Entlastungen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt werden könnten. „Allerdings enthält der Gesetzentwurf eine Verpflichtung für Vermieter, wonach sie den Entlastungsbetrag verbunden mit dem Namen und der Anschrift der Verbraucher einer zuständigen Bundesstelle übermitteln sollen“, so Präsident Axel Gedaschko. Das würde einen immensen Aufwand bedeuten.

Der Präsident des Deutschen Mieterbunds, Lukas Siebenkotten, sagte, die Pläne zur Weitergabe der Entlastungen bei Mietverhältnissen seien trotz einiger weniger Ausnahmen akzeptabel. Vermieter müssten im Regelfall die Abschläge ihrer Mieter ab 1. März anpassen. Der Mieterbund sprach sich aber für Nachbesserungen bei geplanten Härtefallhilfen aus.

RND/dpa

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