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Frauenquote im Parlament: SPD-Politiker klagt in Karlsruhe

Carsten Schneider, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion: Männerüberhang in Parlamenten nicht achselzuckend hinnehmen.

Carsten Schneider, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion: Männerüberhang in Parlamenten nicht achselzuckend hinnehmen.

Berlin. Der Streit um eine Frauenquote in deutschen Landesparlamenten beschäftigt nun auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Eine Gruppe von 13 Männern und Frauen aus Thüringen hat am Montagabend Verfassungsbeschwerde gegen das Paritätsurteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofes eingelegt. Prominentestes Mitglied der Gruppe ist der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Schneider, der aus der Landeshauptstadt Erfurt stammt.

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Schneider und die anderen Beschwerdeführer wollen ein Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofes nicht hinnehmen. Im Juli hatten die Thüringer Richter eine Regel im Landeswahlgesetz gekippt, wonach Parteien ihre Kandidatenlisten für Landtagswahlen abwechselnd mit Männern und Frauen besetzen müssen.

Nur zwei Frauen bei der CDU und drei bei der AFD

Die rot-rot-grüne Regierungskoalition hatte die Regel ein Jahr zuvor beschlossen, um den Anteil von Frauen im Thüringer Landtag zu erhöhen. Dieser liegt derzeit bei weniger als einem Drittel, was vor allem darauf zurückzuführen ist, dass Frauen in den Fraktionen von CDU und AfD massiv unterrepräsentiert sind. Beide Fraktionen haben 19 Männer in ihren Reihen aber nur drei (AfD) beziehungsweise zwei (CDU) Frauen.

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Die AfD hatte gegen den Paritätszwang vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar geklagt – und gewonnen. Durch den Zwang, Kandidatenlisten paritätisch zu besetzen, werde die Freiheit der Parteien bei der Personalauswahl beeinträchtigt, urteilten die Richter. Auch sahen sie eine Verletzung der Chancengleichheit der Parteien, wenn einzelne von ihnen aufgrund unterschiedlicher Geschlechterverhältnisse in der Mitgliedschaft gezwungen seien, “aus ihrer Sicht weniger gut geeignete Kandidatinnen oder Kandidaten” aufzustellen.

Die Entscheidung der Weimarer Verfassungsrichter war allerdings nicht einstimmig gefallen: In Sondervoten hatten drei der neun Richter dargelegt, warum das Paritätsgesetz aus ihrer Sicht nicht grundsätzlich gegen die Verfassung verstößt.

“Männerüberhang” nicht achselzuckend hinnehmen

Das Urteil aus Thüringen war das erste dieser Art in Deutschland. Wegen der damit verbundenen Signalwirkung wollen SPD-Politiker Schneider und seine Mitstreiter den Richterspruch vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen.

“Die Zeit, in der man einen Männerüberhang in Parlamenten achselzuckend hingenommen hat, sind glücklicherweise ein für alle Mal vorbei”, sagte Schneider dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). “Abwechselnd mit Männern und Frauen besetzte Wahllisten sind der einfachste und sicherste Weg, für mehr Gleichberechtigung zu sorgen”, so Schneider weiter. Es sei deshalb wichtig, die Regelung in Karlsruhe zur Prüfung vorzulegen. “In einer für das ganze Land bedeutenden Frage sollte das Bundesverfassungsgericht und nicht ein einzelner Landesgerichtshof das letzte Wort haben”, sagte der Sozialdemokrat.

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Vor Thüringen hatte bereits Brandenburg ein Paritätsgesetz beschlossen. Auch dort klagt die örtliche AfD dagegen. Die mündliche Anhörung vor dem Landesverfassungsgericht in Potsdam findet an diesem Donnerstag statt. Im Vorfeld haben Frauen aller im Landtag vertretenen Fraktionen außer der AfD ihre Hoffnung auf ein anders Urteil als in Thüringen betont. Auch die frühere Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) äußerte sich in diese Richtung. “Frauen mit ihren Erfahrungen und Perspektiven werden in der Gesetzgebung und überall dort gebraucht, wo Richtungsentscheidungen für unser Land getroffen werden. Dort sind sie noch viel zu wenig zu finden”, schrieb sie in einer gemeinsamen Erklärung mit mehreren Juristinnen.

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