Erhöhte Preise sind „existenzbedrohend“

Flüchtlingsrat besorgt: Geflüchtete in Inflations-Debatte benachteiligt

Drei aus der Ukraine stammende Frauen gehen in der Landeserstaufnahmestelle für Flüchtlinge (LEA) zu ihrem Quartier.

Drei aus der Ukraine stammende Frauen gehen in der Landeserstaufnahmestelle für Flüchtlinge (LEA) zu ihrem Quartier.

Halle. In der Debatte um Kostensteigerungen werden nach Ansicht des Flüchtlingsrates in Sachsen-Anhalt Geflüchtete außer Acht gelassen. Dabei seien gerade sie von den Folgen der Inflation überproportional stark betroffen sind, sagte Robert Fietzke vom Flüchtlingsrat. Sie lebten mitunter in prekären Verhältnissen, die Leistungen seien schon vor dem exorbitanten Anstieg der Inflation „zu gering für ein Leben oberhalb des Existenzminimums“. Nun seien die Teuerungen insbesondere bei Lebensmitteln „existenzbedrohend“, so Fietzke.

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Einige Geflüchtete hätten aufgrund von Arbeitsverboten kaum Spielraum, dagegen etwas zu unternehmen, sagte Fietzke. Hinzu komme ein anhaltender Ansturm auf die „Tafeln“, der spätestens seit dem Ukrainekrieg zu deren Überlastung führe. „Der Teufelskreis aus inflationsbedingt sinkender Kaufkraft, unbezahlbaren Lebensmitteln sowohl für Geflüchtete als auch für Tafeln und andererseits steigender Nachfrage ist ein reelles Armuts- und Hunger-Risiko.“

Die Inflation und die Sparpolitik der Bundesregierung könnten die sozialen Verteilungskämpfe massiv anheizen, sagte Fietzke. „Wir befürchten, dass im Zuge dieser Entwicklung nicht nur die konkrete Gewalt gegen geflüchtete Menschen, bis hin zur Gefahr von rechten Terroranschlägen, zunimmt, sondern auch die Solidaritätswelle mit den geflüchteten Menschen aus der Ukraine in ihr Gegenteil kippt.“

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In Sachsen-Anhalt leben die meisten Geflüchteten laut Flüchtlingsrat in über 50 Gemeinschaftsunterkünften und in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes. Im laufenden Jahr wurden bisher knapp 2700 Asylanträge gestellt. Zudem hat das Land seit Kriegsausbruch etwa 26.000 Menschen aus der Ukraine aufgenommen, von denen die meisten vorübergehenden Schutz genießen, ohne einen Asylantrag stellen zu müssen. Einige Ausländerbehörden haben nach Angaben des Flüchtlingsrates aber inzwischen einen faktischen Aufnahmestopp verfügt, weil sie mit der „vermeintlichen Übererfüllung der Aufnahmequote argumentieren“.

RND/dpa

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