FAQ zur Impfpflicht: Wann und für wen gilt sie? Die wichtigsten Fragen und Antworten

Menschen sitzen in der August-Schärttner-Halle in Hanau und warten darauf, dass sie geimpft werden (Symbolbild).

Menschen sitzen in der August-Schärttner-Halle in Hanau und warten darauf, dass sie geimpft werden (Symbolbild).

Berlin. Die Impfpflicht ist ins Zentrum der Debatte um die Bekämpfung der Corona-Pandemie gerückt. Am vergangenen Freitag haben Bundestag und Bundesrat das von der Ampelkoalition überarbeitete Infektionsschutzgesetz durchgewunken. Jetzt im Infektionsschutzgesetz mit verankert: eine Impfpflicht ab Mitte März 2022, wie das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) exklusiv berichtete. Wenn auch erst einmal nur für eine bestimmte Gruppe in Deutschland.

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Für wen gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht?

Wer im Gesundheitswesen beschäftigt ist, für den wird die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht gelten. Anders als eine ebenfalls debattierte Impfpflicht für Angestellte in der Pflege, werden bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht auch diejenigen mit in die Gruppe aufgenommen, die in einer Gesundheits- oder Pflegeeinrichtung arbeiten. Also auch Beschäftigte einer Reinigungsfirma oder Angestellte bei Fahrdiensten.

Zu Einrichtungen und Unternehmen im Gesundheitswesen gehören unter anderem:

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  • Krankenhäuser, Tageskliniken, Rehaeinrichtungen und Dialysezentren
  • Alten- und Pflegeheime,
  • ambulante Pflegedienste,
  • Entbindungshäuser,
  • Arztpraxen und anderen Praxen ( z. B. Physiotherapiepraxen),
  • Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes,
  • Rettungsdienste,
  • Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

Ab wann gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht?

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt ab dem 15. März 2022. Angestellte in Einrichtungen und Unternehmen im Gesundheitswesen müssen bis zu diesem Tag einen entsprechenden Impfnachweis vorlegen. Als Nachweis gelten der Impfpass, ein Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest, dass aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden kann.

Gibt es Ausnahmen von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht?

Ja. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden kann, muss ein entsprechendes ärztliches Zeugnis vorlegen.

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Was passiert, wenn man sich trotz der Pflicht gegen eine Impfung entscheidet?

Impfpflicht ist nicht Impfzwang. Bei einem Verstoß gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht wird, daher niemand mit Gewalt zu einer Impfung gezwungen. Wer der Pflicht nicht nachkommt, begeht aber eine Ordnungswidrigkeit – und das hat ein Bußgeld zur Folge. Sowohl für Einrichtungen, die fehlende Nachweise nicht melden, als auch für Angestellte ohne einen Nachweis. Bußgelder bis zur Höhe von 2500 Euro drohen.

Verliere ich meinen Job, wenn ich mich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht entziehe?

Das Gesundheitsamt hat die Freiheit, ein Zugangsverbot für ungeimpfte Personen für betroffene Einrichtungen und Unternehmen auszusprechen. Ungeimpfte Angestellte oder Dienstleister haben dann keine Möglichkeit mehr, ihren Job auszuüben, da ein Homeoffice in den allermeisten Fällen in solchen Berufszweigen unmöglich ist. Das kann dann zu einer unbezahlten Freistellung und in letzter Konsequenz auch zu einer Kündigung führen. Selbst freistellen können Bund, Länder oder Kommunen einzelne Angestellte im Gesundheitswesen aber nicht.

Wie wird die Impfpflicht durchgesetzt?

Das Gesetz verpflichtet betroffene Einrichtungen und Unternehmen dazu, Zweifel an der Echtheit eines vorliegenden Impfnachweises zu melden. Des Weiteren ist es auch möglich, dass das Gesundheitsamt eine ärztliche Untersuchung anweist, die beweisen soll, dass eine Impfung gegen das Coronavirus aus medizinischen Gründen wirklich nicht möglich ist.

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Wie wird sichergestellt, dass ein Impfnachweis nicht gefälscht ist?

Immer wieder wird darüber berichtet, dass Menschen mit gefälschten Impfzertifikaten versuchen, sich Rechte von Geimpften zu erschleichen. Bei der Prüfung eines analogen Impfpasses ist also hohe Aufmerksamkeit gefragt. Gerade bei der Übertragung in das digitale Impfzertifikat, die CovPass-App. Zur Sicherheit darf dieser nur von autorisierten Personen in Impfzentren, Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern ausgestellt werden.

Und was ist, wenn der Impfstatus abgelaufen ist?

Noch gilt man in Deutschland nach der zweiten Impfung mit einem Corona-Impfstoff als vollständig immunisiert. Technisch ist der digitale Impfnachweis zur Zeit auf zwölf Monate beschränkt. Mittlerweile diskutiert man in der EU aber darüber, dem digitalen Impfzertifikat ein medizinisch begründetes Ablaufdatum zu geben. Dann könnten Geimpfte wieder in den Status eines Ungeimpften rutschen. Das passiert dann, wenn man sich nach Ablauf einer bestimmten Zeit keine sogenannte Auffrischungs- oder Boosterimpfung verabreichen lässt.

Die Bund-Länder-Runde Ende November hatte sich darauf geeinigt, „unter Berücksichtigung der Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe“ bis Jahresende eine bundesweite Regelung zu finden. Anfang Dezember hat die EU-Kommission vorgeschlagen, die Gültigkeit des digitalen Impfzertifikats auf neun Monate zu beschränken. Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) empfiehlt aktuell sogar eine Booster-Impfung nach drei Monaten.

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Wie ist der Stand bei der allgemeinen Impfpflicht?

Immer mehr Politikerinnen und Politiker sprechen sich ob der schlechten Impfquote gegen das Coronavirus in Deutschland für eine allgemeine Impfpflicht aus. Sowohl Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) als auch Finanzminister Christian Lindner (FDP) wollen im Bundestag bei einer Abstimmung für die Impfpflicht für alle stimmen. Unlängst hat Kanzler Olaf Scholz (SPD) eine Abstimmung im Bundestag in der Frage ohne Fraktionszwang angekündigt. Jede und jeder Abgeordnete ist also nur seinem Gewissen verpflichtet, nicht aber wie üblich der Position der Fraktion. Abgeordnete wollen sich nach aktuellem Stand hinter Gruppenanträgen mit Vorschlägen der Ausgestaltung einer allgemeinen Impfpflicht versammeln. Bis Ende des Jahres soll der Ethikrat seine Empfehlung zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht abgeben. Die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gilt zur Zeit als wahrscheinlich.

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