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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Fall Nawalny: Russland wegen unzureichender Ermittlungen verurteilt

Alexej Nawalny, Oppositionspolitiker aus Russland, ist während einer Gerichtsverhandlung in Russland zu sehen (Archivbild).

Alexej Nawalny, Oppositionspolitiker aus Russland, ist während einer Gerichtsverhandlung in Russland zu sehen (Archivbild).

Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland wegen unzureichender Ermittlungen nach der Vergiftung des Kremlkritikers Alexej Nawalny 2020 verurteilt. Das Gericht in Straßburg bemängelte am Dienstag, dass ein politisches Motiv für den Mordversuch und eine mögliche Beteiligung von staatlichen Agenten nicht in Betracht gezogen worden seien. Der prominenteste Kritiker von Präsident Wladimir Putin war im Sommer 2020 bei einer Reise in Sibirien mit dem Nervenkampfstoff Nowitschok vergiftet worden. Er überlebte nur knapp.

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Nawalny wirft dem russischen Inlandsgeheimdienst FSB vor, hinter der Vergiftung zu stecken. Die Behörden bestreiten dies. Nach einer Behandlung in Deutschland kehrte er trotz drohender Verhaftung nach Russland zurück. So kam es dann auch. Derzeit verbüßt er eine neunjährige Haftstrafe in einem russischen Straflager. Zwei Jahre davon hat er bereits abgesessen. In einem neuen Prozess drohen ihm nun jedoch weitere 30 Jahre Lagerhaft.

Erneut vor Gericht: Nawalny droht Verdopplung seiner Haftstrafe
ARCHIV - 02.02.2021, Russland, Moskau: HANDOUT - In diesem Handout-Foto, das vom Moskauer Stadtgericht zur Verfügung gestellt wurde, steht der russische Oppositionsführer Alexej Nawalny im Käfig während einer Anhörung zu einem Antrag des russischen Strafvollzugsdienstes, die Bewährungsstrafe von Nawalny aus der strafrechtlichen Verurteilung von 2014 in eine echte Gefängnisstrafe umzuwandeln, im Moskauer Stadtgericht.(zu dpa: "Inhaftierter Kremlgegner Nawalny kämpft trotz Todesgefahr gegen Putin") Foto: Uncredited/Moscow City Court/AP/dpa - ACHTUNG: Nur zur redaktionellen Verwendung und nur mit vollständiger Nennung des vorstehenden Credits +++ dpa-Bildfunk +++

Laut dem zu einer elfeinhalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilten Kremlkritiker Alexej Nawalny haben russische Behörden neue Klagen gegen ihn erhoben.

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EGMR: Ermittlungen nicht nachvollziehbar

Der EGMR urteilte nun einstimmig, dass Nawalny in seinem Recht auf Leben aus der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt worden sei. Die Ermittlungen der russischen Behörden seien nicht nachvollziehbar. Nawalnys Recht auf Beteiligung am Verfahren sei ebenfalls nicht berücksichtigt worden. Russland wurde deshalb zur Zahlung von 40.000 Euro Schadenersatz verurteilt. Putin hat allerdings bereits angekündigt, Urteile des Gerichtshofs für Menschenrechte nicht mehr anzuerkennen.

Russland wurde wegen seines Angriffskrieges gegen die Ukraine aus dem Europarat ausgeschlossen. Damit ist es auch kein Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr, für deren Einhaltung der Gerichtshof sorgt. Am Gerichtshof für Menschenrechte sind aber noch mehrere Tausend Klagen gegen Russland anhängig. Europarat, Menschenrechtskonvention und Gerichtshof sind unabhängig von der EU.

RND/dpa

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