Konzern von Facebook und Instagram unter Beobachtung: Kartellamt will Meta stärker überwachen
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Das Logo von Meta, der neuen Dachmarke des Facebook-Konzerns, wird auf einem Smartphone angezeigt, im Hintergrund sind die Logos von Facebook, Messenger, Instagram, Whatsapp und Oculus zu sehen (Symbolfoto)
© Quelle: Andre M. Chang/ZUMA Press Wire/d
Bonn. Das Bundeskartellamt will das US-amerikanische Internetunternehmen Meta Platforms (vormals Facebook) künftig stärker überwachen. Das Bundeskartellamt habe festgestellt, dass Meta Platforms ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb sei, teilte die Behörde am Mittwoch in Bonn mit. Damit seien die Instrumente der erweiterten Missbrauchsaufsicht auf Meta anwendbar, die der deutsche Gesetzgeber Anfang 2021 eingeführt habe. Die Entscheidung des Bundeskartellamtes sei entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auf fünf Jahre befristet. Zu Meta Platforms gehören unter anderem die sozialen Netzwerke Facebook und Instagram sowie die Instant-Messaging-App WhatsApp.
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© Quelle: Matthias Schwarzer
Die neuen Regeln des Paragrafen 19a Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erlaubten dem Bundeskartellamt ein früheres und effektiveres Eingreifen gegen Verhaltensweisen großer Digitalkonzerne. Das Bundeskartellamt könne Unternehmen, deren überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb es festgestellt habe, wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen.
Meta will nicht gegen den Beschluss vorgehen
Nach Aussage des Bundeskartellamtes hat Meta erklärt, gegen den Beschluss kein Rechtsmittel einzulegen. Auf Anfrage teilte Meta dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Mittwoch in Hamburg mit, dass das Unternehmen die Begründung, die zur Entscheidung des Bundeskartellamts geführt habe, nicht teilen könne. Man konzentriere sich nun weiterhin darauf, den Nutzern in Deutschland das bestmögliche Erlebnis in Übereinstimmung mit allen Gesetzen und Vorschriften zu bieten. „Wir freuen uns darauf, weiterhin konstruktiv mit dem Bundeskartellamt zusammenzuarbeiten.“
Zur weiteren Begründung teilte das Bundeskartellamt mit, dass Meta ein international tätiger Digitalkonzern sei. Mit Features wie den „Stories“ oder den „Reels“ und Angeboten wie „Watch“ oder „Shops“ erweitere Meta sein Angebot fortlaufend. Die Dienste von Meta würden weltweit von über 3,5 Milliarden Menschen genutzt. Aufgrund der vielen Nutzer und Nutzerinnen und der Daten, über die Meta zu ihnen verfügt, sei das Unternehmen zugleich der führende Anbieter im Bereich von Social-Media-Werbung. Aus dieser finanziere sich das Unternehmen bislang nahezu ausschließlich.
Kartellamt hat bereits mehrere Verfahren eingeleitet
Im Jahr 2021 sei der Gewinn von Meta im Vergleich zum Vorjahr noch einmal um mehr als ein Drittel auf fast 40 Milliarden US-Dollar gestiegen. Insgesamt betreibe Meta damit ein starkes, werbefinanziertes Ökosystem im Bereich der sozialen Medien, das sich immer weiter ausdehne, hieß es weiter.
Den Angaben zufolge hat das Bundeskartellamt wegen wettbewerblicher Bedenken Meta bereits Anfang 2019 die Zusammenführung von Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen untersagt. Der Rechtsstreit mit Meta zu dieser Entscheidung ist bis heute vor den Gerichten anhängig. Außerdem führt das Bundeskartellamt bereits seit 2020 ein Verfahren gegen Meta wegen der Verknüpfung des 3D-Brillen-Angebots von Meta Quest (vormals Oculus) mit Facebook.
RND/epd
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