Zum Tode verurteilt

Europäisches Gericht ruft Russland zum Schutz von verurteiltem Marokkaner im Seperatistengebiet auf

Ein marokkanischer (r) und ein britischer Söldner wurden von prorussischen Separatisten zum Tode verurteilt.

Ein marokkanischer (r) und ein britischer Söldner wurden von prorussischen Separatisten zum Tode verurteilt.

Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland dazu aufgefordert, einen von Separatisten in der Ukraine als ausländischer Kämpfer verurteilten Marokkaner vor dem Tod zu bewahren. Das Gericht forderte die russischen Behörden in einer sogenannten einstweiligen Maßnahme auf, sicherzustellen, dass die vom Gericht der separatistischen Donezker Volksrepublik (DVR) verhängte Todesstrafe nicht vollzogen wird. Außerdem müssten angemessene Haftbedingungen und medizinische Versorgung gewährleistet werden.

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Binnen zwei Wochen solle Russland über veranlasste Schritte informieren, teilte der Gerichtshof in Straßburg am Freitag mit. Russland hatte vor einigen Tagen erklärt, sich nicht mehr an Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte halten zu wollen.

Marokkaner studierte seit 2019 in der Ukraine

Einstweilige Maßnahmen sind laut Gericht verbindlich und werden nur selten und bei unmittelbarer Gefahr auf irreparablen Schaden ausgesprochen.

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Der Marokkaner wandte sich über seinen Rechtsbeistand an den Menschenrechtsgerichtshof, nachdem ein Gericht der Separatisten ihn gemeinsam mit zwei Briten am 9. Juni als ausländischer Kämpfer zum Tode verurteilt hatte. Die Männer hatten sich den ukrainischen Streitkräften im Kampf gegen die russischen Invasoren angeschlossen. Der Marokkaner kam nach Gerichtsangaben 2019 zum Studium nach Kiew.

UN-Menschenrechtsbüro verurteilte den Prozess scharf

Das ukrainische Außenministerium hatte die drei Todesurteile scharf kritisiert. Ausländer in der ukrainischen Armee seien reguläre Soldaten und müssten auch so behandelt werden, sagte Sprecher Oleh Nikolenko. Sie besäßen die Rechte von Kriegsgefangenen. Ein solcher Prozess stelle jedoch Propaganda über Gesetz und Moral.

Das UN-Menschenrechtsbüro in Genf sprach auch von Kriegsgefangenen, die Anspruch auf Schutz hätten. „Prozesse gegen Kriegsgefangene sind Kriegsverbrechen“, sagte eine Sprecherin in Genf.

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat. Gemeinsam setzen sich die von der Europäischen Union unabhängigen Organe für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein.

RND/dpa

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