Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Russland
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
© Quelle: Violetta Kuhn/dpa
Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland verurteilt, weil es keine offizielle Anerkennung für gleichgeschlechtliche Paare zugelassen hat. Russland verstieß damit gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention, wie das Straßburger Gericht am Dienstag mitteilte.
Das Argument der russischen Regierung, das gesamtgesellschaftliche Interesse begründe sein Vorgehen, wiesen die Richterinnen und Richter zurück. Rechte von Minderheiten könnten nicht von der Akzeptanz der Mehrheit abhängen.
Geklagt hatten drei gleichgeschlechtliche Paare. Sie hatten in Russland vergeblich versucht, zu heiraten, und warfen den Behörden Diskriminierung vor. Das Gericht befand, dass es keine Begründung dafür gebe, dass die Paare ihre Beziehungen nicht rechtlich formalisieren konnten.
Russland habe die Pflicht, einen Rechtsrahmen zu stellen, der die Beziehungen der Paare anerkenne und schütze. Es liege allerdings im Ermessen Russlands, die geeignetste Form hierfür zu finden.
Russland an Menschenrechtskonvention und EuGH-Urteile gebunden
Russlands Präsident Wladimir Putin hatte im vergangenen Jahr in der Verfassung festschreiben lassen, dass eine Ehe nur zwischen Mann und Frau möglich sei. Homosexualität selbst ist in Russland zwar nicht verboten, wird aber in dem Land mit seiner einflussreichen russisch-orthodoxen Kirche weitgehend tabuisiert.
Unter Strafe stehen etwa positive Äußerungen über Homosexuelle in Anwesenheit von Kindern. Menschenrechtler kritisieren immer wieder, dass Schwule und Lesben im größten Land der Erde Diskriminierung und teils Gewalt ausgesetzt sind.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat. Gemeinsam setzen sich die von der Europäischen Union unabhängigen Organe für den Schutz der Menschenrechte in den 47 Mitgliedstaaten ein.
Auch Russland ist Mitglied des Europarats und damit an die Menschenrechtskonvention und die Urteile des Gerichtshofs gebunden. Der Europarat hat allerdings vergleichsweise wenig Macht, eine Umsetzung der Urteile seines Gerichtshofs zu erwirken.
RND/dpa