Goldembargo gegen Russland: Auswirkungen auf Deutschland laut Verband überschaubar
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Goldbarren zu 100 je Gramm liegen auf einem Tisch (Symbolfoto)
© Quelle: Armin Weigel/dpa
Brüssel. Künftig darf kein Gold und kein Goldschmuck mehr aus Russland in die EU eingeführt werden. Dies gilt auch, wenn es vorher in ein Drittland verkauft wurde, wie aus dem siebten Sanktionspaket gegen Russland hervorgeht, das am späten Donnerstagabend im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde. Nach Angaben der EU-Kommission gibt es beim Gold-Embargo Ausnahmen für persönlichen Goldschmuck auf Privatreisen.
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Die Auswirkungen des Gold-Embargos sind für Deutschland wohl überschaubar: Nach Angaben des Zentralverbands der Deutschen Goldschmiede, Silberschmiede und Juweliere bezieht Deutschland sein Gold nicht direkt aus Russland, sondern von sogenannten Scheideanstalten, die das Gold recyceln.
Der Präsident des Verbandes, Michael Seuber, sieht auch Wege ein Importverbot zu umgehen, da eine Herkunftsbestimmung nicht möglich sei. „Also könnte es sein, dass natürlich russisches Gold über andere Handelswege trotzdem nach Europa kommt“, sagte er. Der Europäischen Kommission zufolge sind vor allem das Vereinigte Königreich und die Schweiz die Hauptimporteure von Gold in Europa.
Strafmaßnahmen gegen „Nachtwölfe“ und Schauspieler Wladimir Maschkow
Das Sanktionspaket enthält auch Strafmaßnahmen gegen Rocker der russisch-nationalistischen Motorradrockergruppe „Nachtwölfe“, die nun nicht mehr in die EU einreisen dürfen. Zudem werden ihre Vermögenswerte in der Europäischen Union eingefroren. Unter anderem treffen die Maßnahmen Club-Präsident, Alexander Saldostanow. Er habe enge Verbindungen zu Russlands Präsident Wladimir Putin und unterstütze die russische Staatspropaganda, heißt es im Beschluss.
Auch der Schauspieler Wladimir Maschkow („Mission: Impossible - Phantom Protokoll“) wurde auf die Sanktionsliste der EU gesetzt. Von Sanktionen Betroffene müssen nach Angaben der EU-Kommission künftig auch angeben, welche Vermögenswerte sie in der EU haben. Versäumen sie dies, könnte strafrechtlich gegen sie vorgegangen werden, und ihre Vermögenswerte könnten nicht nur eingefroren, sondern unter Umständen auch beschlagnahmt werden. Dies sei aber Sache nationaler Gerichte, sagte ein hochrangiger EU-Beamter.
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© Quelle: Reuters
Gelder Sberbank können nun eingefroren werden
Zudem wurden Sanktionen gegen die größte russische Bank zu ausgeweitet. Die Sberbank gehört künftig zu denjenigen Finanzinstituten, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren werden können. Zudem dürfen der Bank keine Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen mehr zur Verfügung gestellt werden. Dabei gibt es nur sehr wenige Ausnahmen, etwa für Transaktionen im Zusammenhang mit dem Handel von Produkten aus dem Agrar- und Lebensmittelsektor.
RND/dpa
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