EU-Kommission will Ukraine-Geflüchtete nicht per Quote verteilen
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23.03.2022 , Im Nationalstadion von Polen in Warschau hat der Staat ein PESEL-Registrierungszentrum errichtet, hier durchlaufen pro Tag etwa 2500-3000 Flüchtlinge die Registrierung. Die PESEL-Nummer ist eine nationale Identifikationsnummer, die Personen sind damit versichert, können Leistungen vom Staat beziehen und stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Im Stadion warten die Menschen auf ihre Registrierung.
© Quelle: IMAGO/Reichwein
Brüssel. Die EU-Kommission hat Forderungen nach einem verpflichtenden Schlüssel zur Verteilung von Geflüchteten aus der Ukraine über die einzelnen EU-Staaten eine Absage erteilt. „Wir werden keine verbindlichen Quoten oder ähnliches machen“, sagte Innenkommissarin Ylva Johansson am Mittwoch in Brüssel. Die Menschen, die unter der Richtlinie für einen Massenzustrom Vertriebener Schutz suchten, dürften sich frei in der EU bewegen. Man werde nicht entscheiden, wo sie sich niederlassen sollten.
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Johansson verwies jedoch auf eine neu geschaffene „Solidaritätsplattform“, auf der sich die EU-Staaten über die Verteilung der Geflüchteten austauschen. Dort könnten Länder sagen, dass einzelne Städte oder Regionen überlastet seien. Andere Länder könnten Hilfe anbieten, sagte die Schwedin. Deutschland gehört zu den Staaten, die auf eine Verteilung in der gesamten EU dringen. Die meisten Geflüchteten aus der Ukraine - mehr als 2,1 Millionen - halten sich im Nachbarland Polen auf.
Erst am Mittwoch hatte sich CSU-Europapolitiker Manfred Weber für eine Quoten-Verteilung innerhalb der EU ausgesprochen. Es gebe aktuell in ganz Europa Solidarität für die Ukrainer, daher sei es der richtige Zeitpunkt, über eine faire Verteilung zu sprechen. Weber ist Chef der größten Fraktion im Europaparlament, der EVP-Fraktion.
Infolge der großen Fluchtbewegung 2015 und 2016 haben die EU-Staaten jahrelang erbittert über eine verpflichtende Quote zur Verteilung der Schutzsuchenden in der EU gestritten. Eine Reform der gemeinsamen Asyl- und Migrationspolitik scheiterte unter anderem daran. Es gilt daher weiter die Dublin-Verordnung, wonach meist das Land der Ersteinreise sich um Geflüchtete kümmern muss.
RND/hyd/dpa/epd