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EU-Kommission: Unternehmen sollen „Gender-Pay-Gap“ veröffentlichen

Die EU-Kommission will Unternehmen dazu verpflichten die Gehälter von Frauen und Männern im Vergleich zu veröffentlichen.

Die EU-Kommission will Unternehmen dazu verpflichten die Gehälter von Frauen und Männern im Vergleich zu veröffentlichen.

Brüssel. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern müssen nach dem Willen der EU-Kommission künftig veröffentlichen, wie viel Männer im Vergleich zu ihren Kolleginnen verdienen. Zudem soll Arbeitgebern verboten werden, Bewerberinnen und Bewerber nach ihrem vorherigen Einkommen zu fragen, wie aus einem am Donnerstag vorgestellten Richtlinienentwurf der EU-Kommission hervorgeht. Dieser soll zu mehr Geschlechtergerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt führen.

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Eine Einkommenslücke zwischen Männern und Frauen, der sogenannte Gender-Pay-Gap, besteht statistisch auch in Deutschland. Bei gleicher Tätigkeit und vergleichbarer Qualifikation verdienten Frauen im Jahr 2018 sechs Prozent weniger Geld als ihre männlichen Kollegen, wie aus Angaben des Statistischen Bundesamtes hervorgeht.

Anspruch auf Entschädigung soll kommen

Der Entwurf sieht zudem eine verpflichtende Untersuchung gemeinsam mit Arbeitnehmervertretungen vor, falls bei einem Unternehmen eine Lohndifferenz von fünf Prozent oder mehr festgestellt wird. Dies soll nur dann nicht stattfinden, wenn das der Arbeitgeber den Unterschied mit „objektiven, geschlechtsneutralen Faktoren“ begründen kann. Zudem sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von entsprechender Diskriminierung beim Lohn betroffen waren, Anspruch auf Entschädigung haben.

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Der Richtlinienentwurf soll nun zwischen dem EU-Parlament und den EU-Ländern abgestimmt werden. Wenn die Institutionen die Richtlinie verabschiedet haben, müssen die EU-Regierungen diese innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Die Kommission ruft die Mitgliedsstaaten zudem dazu auf, Sanktionen und Mindeststrafen für Verstöße festzulegen.

RND/dpa

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