Streit in der EU

Umstrittenes Tool Chatkontrolle: Wie weit darf die EU-Kommission im Kampf gegen „Kinderpornografie“ gehen?

Ylva Johansson, EU-Kommissarin für Inneres: „Ich denke, ich habe eine große Mehrheit der Bürger auf meiner Seite.“

Umstritten wegen Chatkontrolle: Ylva Johansson, EU-Kommissarin für Inneres, stellte sich mit dem Entwurf für eine Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet den Fragen und Einwänden von EU-Abgeordneten.

Als die EU-Kommissarin für Inneres Ylva Johansson am Montagnachmittag ihren „Entwurf für eine Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet“ zur Diskussion stellte, wurde in den Fragen der EU-Abgeordneten Zweifel laut. Die Schwedin stellte sich der Kritik im Europaparlament, zeigte sich dabei aber wörtlich „sehr stolz“ auf ihren Vorschlag, der eine Strafverfolgung von „Kinderpornografie“ im Internet über 2024 hinaus überhaupt möglich mache. Dann laufe die bisherige Regelung aus.

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Johansson will eine Gesetzeslücke verhindern

Es gelte, eine Gesetzeslücke zu verhindern. Denn: „Das fürchterliche Verbrechen findet sehr viel häufiger statt, als man das gerne hätte“, sagte Johansson in Brüssel.

85 Millionen Fotos und Videofilme, auf denen der sexuelle Missbrauch von Kindern zu sehen sei, sind allein 2021 entdeckt worden. Eine Zahl, die unermessliches Leid von Kindern und Jugendlichen bedeutet, die auf zahllose erlittene, kaum je zu überwindende körperliche und seelische Verletzungen verweist.

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Die offizielle Zahl zeigt dabei wohl nicht das gesamte Ausmaß, die Dunkelziffer dürfte höher sein. „Wir scheitern heute daran, Kinder zu schützen“, hatte Johansson schon im Mai gesagt, als der Verordnungsentwurf vorgestellt wurde. Und berichtete am Montag vom Beispiel einer heute 15-Jährigen, deren Missbrauch als Dreijährige noch heute im Internet zu finden sei.

Johansson sieht den Schutz der Privatsphäre „ausgewogen“

Anbieter von Messenger- und Hostingdiensten sollen deshalb zur Aufdeckung von „Kinderpornografie“ beitragen. Behörden der Mitgliedstaaten können – so der Entwurf Erfolg hat – bei festgestelltem anhaltenden Risiko verfügen, dass beim jeweiligen Dienst Material über Kindesmissbrauch oder Kontaktanbahnung aufgespürt werden muss.

Den Schutz der Privatsphäre findet Johansson „ausgewogen“, ein geplantes EU-Zentrum, in dem Sachverständige arbeiteten, würde die Ergebnisse filtern, bevor sie an die Polizei weitergereicht würden, wodurch dann auch die Ermittlungsbehörden nicht überlastet würden. Es würde dabei die Technik herangezogen, die den besten Schutz der Privatsphäre biete. Zum Scannen würden die Unternehmen überdies nur für kurze Zeit verpflichtet und nur per richterlicher Anordnung.

EU-Abgeordnete wie die Irin Clare Daly oder der Deutsche Patrick Breyer zielten bei ihren Fragen auf die Überwachung von eigentlich verschlüsselter Internetkommunikation, der sogenannten Chatkontrolle. Ein Monitoring-System bei Hosting- und Messengerdiensten wie das von der Kommission geplante „existiert nicht in der freien Welt – nur in China“, kritisierte Breyer. Auch Daly befand, dass der Vorschlag die „Tür für eine Massenüberwachung“ öffne.

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Kritiker des Vorschlags kommen aus verschiedenen Lagern

Im Kampf gegen Kindesmissbrauch erscheint auf den ersten Blick jedes Mittel probat. Seit dem Frühjahr überwogen bezüglich des am Montag diskutierten Entwurfs jedoch kritische Stimmen aus ganz verschiedenen Lagern. Die Hackerorganisation Chaos Computer Club bezeichnete das geplante Client-Side-Scanning als „nicht die erste überzogene und fehlgeleitete Überwachungsmethode, die mit dem Kampf gegen Kindesmissbrauch begründet wird“. Der Deutsche Kinderschutzbund gab zu bedenken, dass verschlüsselte Kommunikation (…) bei der Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen kaum eine Rolle“ spiele und befand „anlasslose Scans von verschlüsselter Kommunikation für unverhältnismäßig und nicht zielführend“.

„Chatkontrolle ist, wie wenn die Post alle Briefe öffnen und scannen würde“, hatte Breyer schon im Mai bekundet, und gegen die automatisierte Durchsuchung privater Chatverläufe und Fotos ohne Verdacht Klage beim Amtsgericht Kiel eingereicht.

Johansson hatte dagegen im August in einem Blogbeitrag die Zuverlässigkeit des Scannens ins Feld geführt: „Was die Erkennung neuen Materials zum sexuellen Kindesmissbrauch (CSAM = Child sexual abuse material) betrifft, so liegt die Trefferquote deutlich über 90 Prozent“, hieß es da. „Es gibt Technologien zur Erkennung neuer CSAM, deren Genauigkeitsrate auf 99,9 Prozent festgelegt werden kann – das heißt 0,1 Prozent Falsch-Positiv-Rate, die dann einer menschlichen Überprüfung unterzogen wird.“ Auf Nachfrage des früheren EU-Abgeordneten Felix Reda stellten sich diese Zahlen dann allerdings als Behauptungen aus Unternehmenskreisen heraus, die nicht durch Fakten untermauerbar waren. Von diesen Zahlen war am Montag in Brüssel auch keine Rede mehr.

Die Technologie könne Privatleben missverstehen, so Kritiker. Ein lustiges Strandfoto oder Badewannen-Planschbild, das sich Familienmitglieder via Whatsapp verschicken, kann von der Robocontrol als „Kinderpornografie“ missverstanden werden, wenn das technische System derlei nicht kontextualisieren kann.

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Kritiker sehen die Gefahr eines missbrauchten Suche-Tools

Ein weiteres Argument der Gegnerinnen und Gegner: Die Suchkriterien könnten bei Bedarf erweitert werden. Das Tool, das nach „Kinderpornografie“ sucht, könne theoretisch sowohl nach Zugehörigen anderer krimineller Strukturen wie Drogen- und Menschenhandel oder Terrorismus suchen, als auch nach Gruppen, die von Staatsseite diskriminiert und kriminalisiert werden – beispielsweise nach kritischen Journalisten, Homosexuellen und Transsexuellen oder aber Frauen, die eine Abtreibung vorhaben oder durchgeführt haben.

Wer glaubt, das sei in der EU irrelevant: Polen hat im Herbst 2020 per Urteil des dortigen Verfassungsgerichts sein Abtreibungsgesetz deutlich verschärft und auch die Abtreibung schwer missgebildeter Föten unter Strafe gestellt. Das Ungarn von Ministerpräsident Viktor Orban, das erst im September seine bislang noch liberalen Abtreibungsregeln verschärfte, hat bereits im Vorjahr Publikationen verboten, die andere als heterosexuelle Beziehungen darstellen und Kindern zugänglich sind. Immer mehr erschwert die Orban-Regierung freien Journalisten und Journalistinnen auf ganz verschiedene Art das Arbeiten. Und wurde dafür von der EU im Juli wegen Verletzung der Medienfreiheit verklagt.

Wo sich alle in Brüssel, aber auch bei Bürgerrechtsorganisationen einig sind, dass der Kampf gegen „Kinderpornografie“ mit aller Kraft geführt werden muss, sehen die Kritiker des Johansson-Vorschlags Personen, Organisationen und Verhältnisse, die auf vertrauliche Kommunikation angewiesen sind, durch die Chatkontrolle gefährdet: Als da wären ärztliche Schweigepflicht, Anwaltsgeheimnis, Seelsorge, gewerkschaftliche Aktivitäten oder politischer Protest.

Organisationen sehen auch eine Hemmschwelle für Missbrauchsopfer

In einem Aufruf von 23 zivilgesellschaftlichen Organisationen – darunter der Giordano-Bruno-Stiftung und Reporter ohne Grenzen – vom Montag wird auch darauf hingewiesen, dass die Überwachung potenziell Betroffene und Opfer hemmen würde: „Jugendliche können nicht mehr sicher kommunizieren und Opfern sexualisierter Gewalt wird eine wichtige Möglichkeit genommen, sich vertraulich Hilfe zu suchen.“

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Breyer vermutete am Montag gegenüber Johannsen, dass der Vorschlag wegen des Eingriffs in die Privatsphäre beim Europäischen Gerichtshof „nicht durchkommt“. „Dann waren Jahre der Arbeit verschwendet.“

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