EU-Datenbank über Vermögen? Ausschreibung sorgt für Empörung

Euroscheine liegen übereinander (Symbolbild).

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Brüssel. Die mögliche Einführung eines EU-weiten Vermögensregisters sorgt für hitzige Diskussionen. Mehrere EU-Politiker kritisierten am Mittwoch, dass eine solche Datenbank die Privatsphäre der Bürger verletzen würde.

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„Die Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung ist zwar eine wichtige politische Priorität, aber dafür den gläsernen Bürger zu schaffen, geht viel zu weit“, kommentierte der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber.

Der österreichische Europaabgeordnete Harald Vilimsky (FPÖ) forderte die EU-Kommission auf, eine im Juli gestartete Ausschreibung für eine Machbarkeitsstudie zum Vermögensregister zurückzuziehen. „Die Vorstellung, dass die Finanz- und Vermögenssituation jedes Bürgers auf Knopfdruck für eine Zentralbehörde abrufbar sein soll, ist mehr als befremdlich“, kritisierte der Politiker.

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Welche Register gibt es bereits?

Konkret soll die Machbarkeitsstudie untersuchen, welche Register über Vermögen von privaten Personen und Unternehmen es auf nationaler Ebene bereits gibt und wo relevante Informationen fehlen. Dann soll erforscht werden, wie man die verfügbaren Informationen zum Beispiel in Datenbanken zusammenführen könnte und wie diese aussehen könnten.

Laut der Ausschreibung könnten zum Beispiel Grundbucheintragungen, Handelsregister oder Informationen über Stiftungen gebündelt werden. Zudem soll untersucht werden, ob auch vorhandene Daten über Vermögen wie Kunstwerke, Kryptowährungen, Gold oder Immobilien einbezogen werden könnten. Laut der Ausschreibung der Studie kann das Ergebnis „in eine künftige politische Initiative einfließen“.

Ein Vermögensregister könnte laut der Kommission bei Ermittlungen gegen Korruption, Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung sehr nützlich sein. Ein Sprecher der Kommission betonte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur allerdings, dass es noch keine konkrete Planung für ein Register gebe. Es würden nur Möglichkeiten ausgelotet.

Wäre das Vermögensregister mit der DSGVO vereinbar?

Der Finanzexperte Ferber bezweifelt, dass ein solches Vermögensregister mit den geltenden Datenschutzregeln vereinbar wäre. „Europa hat mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die strengsten Datenschutzbestimmungen der Welt - diese lassen sich mit einer Datensammelaktion wie diesem Vermögensregister keineswegs in Einklang bringen“, kommentierte er.

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Eine erste Antwort auf die Frage wird vermutlich die geplante Studie geben. Sie soll auch prüfen, inwiefern ein Vermögensregister vereinbar mit EU-Recht wäre.

Es ist jedoch unklar, ob das die Kritiker überzeugen kann. Bereits in der vergangenen Woche hatte zum Beispiel auch die AfD kritisiert, die EU könnte durch die Sammlung von Daten über Vermögen von EU-Bürgern zu große Kontrolle erlangen.

Einige Finanzinformationen werden bereits auf EU-Ebene gebündelt. Das betrifft bislang etwa Daten über wirtschaftliche Eigentümer von Gesellschaften - so kann transparent eingesehen werden, wem zum Beispiel eine Firma wirklich gehört. Im Juli hatte die Kommission weitere Vorschläge für Maßnahmen gegen Geldwäsche vorgelegt, zum Beispiel die Einrichtung einer Anti-Geldwäsche-Behörde und eine Obergrenze von 10.000 Euro für Bargeldzahlungen.

RND/dpa

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