Es geht um 86 Cent: Verfassungs­gericht entscheidet über Erhöhung des Rund­funk­beitrags

Das Bundesverfassungsgericht verkündet an diesem Donnerstag seine Entscheidung über Verfassungs­beschwerden der öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Blockade der Rund­funk­beitrags­erhöhung durch Sachsen-Anhalt.

Das Bundesverfassungsgericht verkündet an diesem Donnerstag seine Entscheidung über Verfassungs­beschwerden der öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Blockade der Rund­funk­beitrags­erhöhung durch Sachsen-Anhalt.

Karlsruhe. Mit Spannung wird die Entscheidung des Bundes­verfassungs­gerichts zur Erhöhung des Rund­funk­beitrags erwartet. Mitten im Bundes­tags­wahl­kampf und in den Koalitions­verhandlungen in Sachsen-Anhalt will das Gericht in Karlsruhe am Donnerstag (9.30 Uhr) seine Entscheidung schriftlich veröffentlichen: per Presse­mitteilung und auf seiner Internetseite. Es geht dabei um Verfassungs­beschwerden der öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Blockade durch Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr, den Beitrag um monatlich 86 Cent zu erhöhen. (Az. 1 BvR 2756/20 u. a.)

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Für öffentlich-rechtliche Sender ist der Rund­funk­beitrag die Haupt­ein­nahme­quelle. Seit 2013 wird er je Wohnung erhoben und beträgt 17,50 Euro pro Monat. Zum Jahreswechsel hatte er auf 18,36 Euro steigen sollen. Den Bedarf ermittelt hat die unab­hängige Kommission KEF. Es wäre die erste Erhöhung seit 2009 gewesen.

So sollte eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro zwischen 2021 und 2024 ausgeglichen werden. Damit der ausgehandelte Staats­vertrag in Kraft treten kann, fehlt allerdings die Zustimmung Sachsen-Anhalts.

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Sachsen-Anhalts CDU wollte Erhöhung nicht mittragen

Der Ministerpräsident des Landes, Reiner Haseloff von der CDU, hatte den Gesetzentwurf am 8. Dezember vor der Abstimmung im Landtag zurückgezogen, weil sich abzeichnete, dass seine Partei – anders als die Koalitionspartner SPD und Grüne – die Erhöhung nicht mittragen würden. Und mit der AfD, die als Kritikerin des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bekannt ist, wollte der Regierungs­chef keine gemeinsame Sache machen. Weil aber alle 16 Landesparlamente zustimmen müssen, ist die Erhöhung somit blockiert.

Die Sender sehen sich in ihrer Rund­funk­freiheit verletzt und haben in Karlsruhe geklagt. Die obersten Verfassungs­richter Deutschlands wiesen Eilanträge kurz vor Weihnachten ab, weil diese nicht gut genug begründet worden seien. Ihre Verfassungs­beschwerden seien auch „weder offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet“, so das Gericht damals. Allerdings sah es keinen Anlass, sofort einzugreifen.

RND/dpa

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