Erhöhung war verfassungswidrig

Von „Paukenschlag“ bis „ärgerlich“: die Reaktionen auf das Urteil zur Parteienfinanzierung

Der Zweite Senat beim Bundesverfassungsgericht mit Rhona Fetzer ( von links), Christine Langenfeld, Peter Müller, Doris König (Vorsitz), Sibylle Kessal-Wulf, Astrid Wallrabenstein und Thomas Offenloch verkündet ein Urteil zur staatlichen Parteienfinanzierung. Laut dem Urteil ist die Anhebung der absoluten Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung verfassungswidrig.

Der Zweite Senat beim Bundesverfassungsgericht mit Rhona Fetzer ( von links), Christine Langenfeld, Peter Müller, Doris König (Vorsitz), Sibylle Kessal-Wulf, Astrid Wallrabenstein und Thomas Offenloch verkündet ein Urteil zur staatlichen Parteienfinanzierung. Laut dem Urteil ist die Anhebung der absoluten Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung verfassungswidrig.

Berlin. Das Bundesverfassungsgericht hat sein Urteil gefällt: Die Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung um 25 Millionen Euro war verfassungswidrig. Die damaligen Regierungsfraktionen der Union und SPD hatten 2018 im Bundestag den Anstieg auf damals 190 Millionen Euro pro Jahr beschlossen. Die damalige Begründung: wachsende Herausforderungen durch die Digitalisierung.

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216 Abgeordnete von Grünen, Linkspartei und FDP – damals allesamt Oppositionsparteien – hatten jedoch Bedenken und die Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung überprüfen lassen. Am Dienstag gab ihnen das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe recht. In den Parteien wurde die Nachricht unterschiedlich aufgenommen. Unvorbereitet schien aber niemand.

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Reaktionen aus der Union

Die für die verfassungswidrige Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung mitverantwortliche CSU wolle das Urteil akzeptieren, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Nun müssten die Finanzmittel seit 2019 zurückgezahlt werden, erläuterte der Christsoziale. Bei der CSU seien das insgesamt 4 Millionen Euro – eine Million Euro pro Jahr. Das Geld habe die Partei wegen des zu erwartenden Gerichtsurteils auf die hohe Kante gelegt.

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„Das Bundesverfassungsgericht hat eine wichtige Entscheidung zur Parteienfinanzierung getroffen, und klargestellt, dass die sogenannte Obergrenze zur Parteienfinanzierung angehoben werden darf“, teilten die Generalsekretäre von CDU und CSU, Mario Czaja und Martin Huber, per Mitteilung mit. Die Auswirkungen der Digitalisierung würden grundsätzlich ausreichen, um eine Anhebung zu begründen. „Leider ist dies im Gesetzgebungsverfahren nicht den verfassungsrechtlichen Begründungsanforderungen entsprechend vorgetragen worden“, räumten sie ein.

Um den Herausforderungen der Digitalisierung gerecht zu werden, sei „eine höhere Parteienfinanzierung unverzichtbar“. Die Union wolle nach dem Urteil nun über deren Neuregelung sprechen. „Der Weg ist nach diesem Urteilsspruch frei, mit einem entsprechend begründeten Gesetz einen neuen Anlauf zu unternehmen. Wir werden daran konstruktiv mitarbeiten“, so Czaja und Huber.

Die CDU prüft aktuell, wie viel Geld sie zurückzahlen muss. Eine Sprecherin des Konrad-Adenauer-Hauses sagte dem RND, die Auswertung werde in den nächsten Tagen vorliegen. Das Geld sei aber nicht ausgegeben, hieß es weiter.

Reaktionen aus der SPD

SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert betonte nach dem Urteil: „Das Bild, dass Parteien in Deutschland in Saus und Braus leben würden und aus der Parteienfinanzierung sich die Türklinken der Parteizentralen vergolden, das können wir wirklich deutlich zurückweisen.“ Es gehe „um den verfassungsmäßigen Auftrag, den wir haben, an der Willensbildung mitzuwirken“. Er forderte die demokratischen Parteien im Bundestag auf, „zeitnah“ über die Neuregelung der Parteienfinanzierung zu sprechen. Dabei gehe es darum, gemeinsam zu schauen, „wie eine sachgerechte, verfassungsgemäße Begründung der Mehrbedarfe aussehen kann“.

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Reaktionen von den Grünen

Die Politische Bundesgeschäftsführerin der Grünen, Emily Büning, zeigte sich erfreut über das Urteil in Karlsruhe. „Wir begrüßen die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts“, sagte sie dem RND. „Eine Erhöhung der Zuschüsse für Parteien muss transparent sein und detailliert begründet werden – besonders gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land.“ Die sei bei der Gesetzesänderung der großen Koalition 2018 nicht der Fall gewesen, weshalb die Entscheidung der Richterinnen und Richter „folgerichtig“ sei, so die Grünen-Politikerin weiter.

Reaktionen aus der FDP

„Das Urteil ist ein echter Paukenschlag“, teilte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Stephan Thomae, mit. Er fühlt sich in den Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung bestätigt. „Es zeigt, dass es richtig war, hier nochmal ganz genau hinzusehen“, so Thomae. „SPD und Union bekommen jetzt die Quittung dafür, dass sie 2018 ein Gesetz im Eilverfahren durch den Bundestag gedrückt haben, das politischen Parteien mit einer fadenscheinigen Begründung mehr Geld zuschustert.“

FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai betonte: „Das Urteil zeigt auch, dass eine sorgfältige und transparent entwickelte Reform des Parteiengesetzes erforderlich ist“, so der FDP-Politiker, der diesbezüglich nun mit den anderen demokratischen Parteien in einen „konstruktiven Diskurs“ treten wolle. Die zusätzlichen Finanzmittel habe die FDP seit der Klageerhebung im Jahre 2018 separiert und nicht verausgabt.

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Wie hoch diese sind, blieb zunächst offen. „Das BVerfG hat noch keine Rechtsfolgen der Entscheidung mitgeteilt, daher werden Urteil und Begründung nun erst einmal analysiert, bevor Zahlen genannt werden können“, so eine FDP-Sprecherin auf RND-Anfrage.

Rühe, Struck  - Montage: Nils Weinert

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Reaktionen aus der Linken

Auch der Bundesschatzmeister der Linken, Harald Wolf, betonte gegenüber dem RND, die Partei habe den Zusatzbetrag in Höhe von etwa 7 Millionen Euro nicht angetastet. „Insofern können wir das Geld problemlos zurückzahlen“, sagte er, machte aber auch deutlich: „Allerdings haben auch wir im Bereich Digitalisierung erheblichen Investitionsbedarf, den wir derzeit nicht tätigen können, weil dazu das Geld nicht reicht.“ Sein Appell: „Jetzt ist der Bundestag am Zug, das Parteiengesetz zu novellieren.“

Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Jan Korte, sagte: „Das Gesetz von Union und SPD zur Erhöhung der Parteienfinanzierung war politisch ein völlig falsches Zeichen und handwerklich grottenschlecht gemacht.“ Der Große Koalition warf er vor, sie habe 2018 ihre Parlamentsmehrheit missbraucht, um sich selber zu versorgen. „Sie hat das Gesetz ganz bewusst in nur neun Werktagen durch das Parlament gepeitscht, um die politische und gesellschaftliche Debatte darüber kleinzuhalten.“ So etwas dürfe sich nicht wiederholen. „Hau-Ruck-Verfahren sind undemokratisch.“

Reaktionen aus der AfD

Bei der AfD ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit gemischten Gefühlen aufgenommen worden. „Das Urteil ist ärgerlich, aber kein Problem für uns“, sagt AfD-Schatzmeister Carsten Hütter dem RND. „Ich passe unsere Haushaltsplanung an und weiter geht der Kampf.“ Die AfD hat laut Hütter in Erwartung des Urteils rund 7 Millionen Euro Rückstellungen gebildet.

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