Enorme Gehaltsunterschiede

Leiterin der Antidiskriminierungsstelle beklagt Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern

Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Ferda Ataman.

Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Ferda Ataman.

Berlin. Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Ferda Ataman, hat anlässlich des Equal Pay Days Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern in Deutschland beklagt und eine Reform des Entgelttransparenzgesetzes gefordert. „Ungleicher Lohn ist per Gesetz Diskriminierung“, sagte sie dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Deutschland kann es sich nicht leisten, Frauen im 21. Jahrhundert immer noch schlechter zu bezahlen. Trotz Fortschritten bei der Lohntransparenz in den vergangenen Jahren muss die Politik weiter gegensteuern.“ Jedes Unternehmen, das beim Lohn Unterschiede zwischen den Geschlechtern mache, handele gesetzeswidrig.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Unterschiede im Gesetz

Ataman fügte hinzu: „Obwohl wir ein Entgelttransparenzgesetz haben, ist es für viele Frauen nach wie vor schwierig, Entgeltungleichheit konkret nachzuweisen. Das Auskunftsrecht im Entgelttransparenzgesetz gilt nur in größeren Unternehmen ab 200 Beschäftigten – und es hat zu viele Schlupflöcher.“

So leuchte es nicht ein, warum Frauen in einem kleinen Betrieb kein Recht darauf hätten, Auskunft über eventuelle Lohnungleichheiten zu bekommen, in größeren aber schon. Bei der im Koalitionsvertrag angekündigten „Weiterentwicklung“ des Gesetzes müsse daher darauf geachtet werden, dass das Gesetz künftig in allen Unternehmen gelte. „Das muss verbessert werden. Wir dürfen Frauen damit nicht alleinlassen.“

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Überfällig ist nach Ansicht der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes auch das im Koalitionsvertrag genannte Klagerecht für Verbände. „Ich verstehe die Widerstände gegen ein solches Klagerecht nicht“, sagte sie dem RND. „Ein Verbandsklagerecht wäre auch bei anderen Fällen von Diskriminierung sinnvoll und gehört ins Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.“ Mehr Klagemöglichkeiten könnten mehr Rechtssicherheit für Betroffene schaffen – und diejenigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sanktionieren, die sich nicht an die Gesetze hielten.

Erst vor ein paar Tagen wandte sich den Angaben zufolge eine Laborangestellte an die Antidiskriminierungsstelle. Sie sollte als Einstiegsgehalt 1600 Euro bekommen, ihr gleich qualifizierter männlicher Kollege bekommt hingegen zum Einstieg 2000 Euro. Insgesamt verzeichnete die Einrichtung mehr als 200 vergleichbare Fälle von Betroffenen.

Lohndifferenz 18 Prozent

Frauen verdienen in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund ein Fünftel (18 Prozent) weniger als Männer. Im Jahr 2022 bekamen Frauen mit durchschnittlich 20,05 Euro einen um 4,31 Euro geringeren Bruttostundenverdienst als Männer (24,36 Euro). Deutschland liegt damit europaweit auf einem der letzten Plätze.

Mehr aus Politik

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Verwandte Themen

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken