Entscheidung im Bundestag: AKWs bleiben bis April 2023 in Betrieb
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Das Kernkraftwerk Neckarwestheim 2 ist eines der drei verbliebenen deutschen Atomkraftwerke, die ursprünglich zum Jahresende abgeschaltet werden sollten.
© Quelle: Marijan Murat/dpa
Berlin. Der Bundestag hat sich in seiner Sitzung an diesem Freitag für die von der Bundesregierung vorgeschlagene Änderung des Atomgesetztes ausgesprochen. Damit votierte das Plenum für den befristeten Weiterbetrieb der drei noch verbliebenen deutschen Atomkraftwerke bis zum 15. April 2023.
Noch vor der Entscheidung hatte Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) ihr Nein zu einer weiteren Laufzeitverlängerung bekräftigt. Dies fordert die Union. „Das Gesetz sagt eindeutig, dass am 15. April abgeschaltet wird, dass keine neuen Brennelemente beschafft werden sollen“, sagte sie am Freitag in der Sendung „Frühstart“ der Sender RTL/ntv. Sie bejahte die Frage, ob das Atomzeitalter in Deutschland damit zu Ende sei.
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Regierung wirft Union „energiepolitisches Fiasko“ vor
Vor der Abstimmung hatten die Bundestagsabgeordneten eine emotionale Debatte geführt. Mit Blick auf die Regierungszeit von Angela Merkel warf Christian Kühn, Parlamentarischer Staatssekretär im Umweltministerium, der Union ein 16-jähriges „energiepolitische Fiasko“ vor. Mit dem Gesetzesentwurf handele die Bundesregierung jetzt „zutiefst pragmatisch“, rechtfertigte der Grünen-Politiker. „Wir haben es uns wirklich nicht einfach gemacht mit dieser Entscheidung“, so Kühn. Die Regierung halte jetzt am Atomausstieg fest und tue gleichzeitig alles Notwendige, damit Deutschland durch den Winter komme.
Der Opposition warf Christian Kühn zudem vor, den „Ausstieg aus dem Atomausstieg“ zu planen. Die Union hatte einen eigenen Gesetzesentwurf eingebracht, der den Weiterbetrieb der deutschen Atomkraftwerke bis zum 31. Dezember 2024 vorsieht. Die CDU-Politikerin Julia Klöckner reagierte daher mit einer Gegenrede. Sie sagte, sie verstehe die Kritik der Regierung an einer Opposition nicht, die mit Fakten arbeite. Aus Klöckners Sicht führe die Ampel eine Atomdiskussion „zum Selbstzweck“. Sie forderte von der Regierung eine „Neujustierung der politischen Sichtweise“.
FDP-Fraktionsvize Carina Konrad sagte unterdessen in ihrer Rede, die Gesetzesänderung sei kein „Selbstzweck der Ampel“. Das Ziel sei es, die Energieversorgung in Deutschland zu sichern. „Energie muss auch bezahlbar sein“, sagte Konrad mit Blick auf die Änderung des Atomgesetzes. Sie sprach davon, die Laufzeit der Atomkraftwerke zu verlängern um „über den Winter zu kommen“ - es müsse aber auch der Ausbau der erneuerbaren Energien vorangetrieben werden.
AKW-Laufzeitverlängerung: Wie (un)sicher ist das eigentlich?
Nach der Entscheidung, die drei verbleibenden AKWs Netz zu lassen, werden die Stimmen von Atomkraftgegnern laut. Wie (un)sicher ist die Verlängerung wirklich?
© Quelle: RND
Ralph Lenkert, umweltpolitischer Sprecher der Linken, warnte unterdessen vor den negativen Auswirkungen und den Risiken der Atomkraft: „Weltweit gibt es immer noch kein Endlager für Brennstäbe und niemand will eines in seiner Nachbarschaft haben.“ Atomkraft schaffe keine Lösungen, sondern nur neue Probleme. Thomas Ehrhorn von der AfD sah Deutschland derweil vor der „Zerstörung unserer Industrienation“.
Energieversorgungssicherheit gewährleisten
Die drei verbliebenen deutschen Atomkraftwerke sollten ursprünglich zum Jahresende abgeschaltet werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht jedoch einen Weiterbetrieb bis zum 15. April 2023 vor. Hintergrund der Entscheidung das Bestreben der Regierung, in der aktuellen Krise die Energieversorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Für die abschließenden Beratungen im Plenum ist eine 70-minütige Debatte angesetzt.
Über den Antrag der Unionsfraktion, die Laufzeiten der Atomkraftwerke noch bis mindestens 31. Dezember 2024 zu verlängern, soll namentlich abgestimmt werden. Auch die AfD fordert den Kauf neuer Brennstäbe, um die Laufzeit der drei Kraftwerke um mindestens zwei Jahre zu verlängern.
RND/ag mit dpa