„Die Legalisierung der Leihmutterschaft ist überfällig”

Ein deutsches Ehepaar, das in den USA eine Leihmutter für die Austragung von Zwillingen bezahlt hat, wird in Deutschland nicht als rechtliches Elternpaar anerkannt.

Ein deutsches Ehepaar, das in den USA eine Leihmutter für die Austragung von Zwillingen bezahlt hat, wird in Deutschland nicht als rechtliches Elternpaar anerkannt.

Berlin. Katrin Helling-Plahr ist seit 2005 in der FDP und seit 2017 Bundestagsabgeordnete. Die 33-jährige Fachanwältin für Medizinrecht hat sich im Bundestag auf Themen konzentriert, die wegen ihrer Komplexität und der ethischen Dimension in der Politik meist nur unwillig bearbeitet werden: Sterbehilfe, Eizellspende oder eben die Leihmutterschaft. Helling-Plahr empfängt zum Interview in ihrem Bundestagsbüro, wo ihre beiden kleinen Kinder herumwuseln.

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Frau Helling-Plahr, sie haben ein Thema auf die politische Agenda gesetzt, bei dem viele zurückzucken: die Leihmutterschaft. Warum fassen Sie eine ethisch so umstrittene Frage an?

Weil sich bisher kein Politiker darum gekümmert hat, eine Reform unseres völlig veralteten Rechts aber überfällig ist. Fast ein Viertel der Männer und Frauen zwischen 20 und 50 Jahren in Deutschland sind ungewollt kinderlos. Dafür gibt es vielfältige Gründe. Wir als Gesetzgeber haben es aber in der Hand, zumindest einem Teil dieser Menschen durch eine Legalisierung der Leihmutterschaft zu helfen. Wir müssen diejenigen unterstützen, die sich sehnlichst ein Kind wünschen – auch homosexuelle Paare.

Aber ist die Leihmutterschaft mit all ihren möglichen Problemen wirklich eine Alternative?

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Sie ist doch längst Realität. Wir wissen, dass verzweifelte Paare, die genügend Geld haben, zum Beispiel in die Ukraine gehen und sich dort eine Leihmutter kaufen. Die Frauen stellen ihren Körper in der Regel aus Not zur Verfügung. Zudem sind die medizinischen Bedingungen dort nicht sonderlich gut. Wenn wir hingegen in unserem Land klare Bedingungen für eine altruistische Leihmutterschaft festlegen, ist letztlich allen gedient. Niemand wird mehr ausgenutzt. Und Eltern bekommen eine Chance auf die Verwirklichung ihres Kinderwunsches – unabhängig vom Geldbeutel.

Die Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr (FDP).

Die Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr (FDP).

Wer soll als Leihmutter infrage kommen dürfen?

Wir sollten die Leihmutterschaft ähnlich ausgestalten wie eine Lebendspende von Organen. Diese ist nur erlaubt, wenn sich spendende und empfangende Person nahestehen. Das ist zum Beispiel der Fall bei Verwandten ersten oder zweiten Grades. Dann wäre zum Beispiel möglich, dass eine Frau für ihre Schwester, die nach einer Krebserkrankung nicht mehr schwanger werden kann, ein Kind austrägt. Heute verbieten wir so etwas. Mit welchem Recht stehen wir dem Glück im Weg?

Ich kann doch nicht als Staat hergehen und sagen: Das darfst du nicht, weil du dich damit instrumentalisieren lässt.

Katrin Helling-Plahr (FDP),

Bundestagsabgeordnete

Es gibt das Gegenargument, eine Frau werde durch die Leihmutterschaft instrumentalisiert. Was halten Sie dem entgegen?

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Das Selbstbestimmungsrecht der Frau. Ich kann doch nicht als Staat hergehen und sagen: Das darfst du nicht, weil du dich damit instrumentalisieren lässt. Es muss doch jeder Mensch selbst beurteilen, ob er durch ein bestimmtes Verhalten instrumentalisiert wird. Wenn die Frau ihrer Schwester hilft, dann ist das ganz sicher keine Instrumentalisierung, sondern ein Akt der Nächstenliebe. Bei einer Nierenspende kommt doch auch keiner auf die Idee, dass sich der Spender instrumentalisieren lasse.

Wie wollen Sie das Verhältnis zwischen Wunscheltern, Leihmutter und Kind regeln?

Das ist sicherlich eine der schwierigsten Fragen. Notwendig ist auf alle Fälle ein notarieller Vertrag zwischen Wunscheltern und Leihmutter. Dort wäre zum Beispiel zu regeln, welche Aufwendungen bezahlt werden. Dieser Vertrag muss dann auch von einem Familiengericht überprüft werden.

Gegner sagen, es könne gar keine klare Abgrenzung zwischen altruistischer und kommerzieller Leihmutterschaft geben, weil ja heimlich doch Geld fließen könne.

Wenn man das Thema so angeht, dann wird letztlich das gesamte Rechtssystem infrage gestellt. Wir als Staat legen die Normen fest und die Strafen bei einer Verletzung. Man kann nicht verhindern, dass sich Menschen nicht daran halten. Aber sie können die Bedingungen so eng fassen, dass das gewünschte Ziel so weit wie möglich erreicht wird. Wenn sich Wunscheltern und Leihmutter nahestehen müssen, gewährleistet das einen hohen Schutz gegen Missbrauch. Und man muss berücksichtigen, von woher wir kommen: Heute befördern wir die kommerzielle Leihmutterschaft, weil wir Paare mit Kinderwunsch ins Ausland treiben.

Da die Leihmutterschaft hierzulande verboten ist, bleibt bisher nur die Adoption.

Katrin Helling-Plahr (FDP),

Bundestagsabgeordnete

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Was soll passieren, wenn die Leihmutter das Kind doch selbst behalten will?

Das können sie der Leihmutter nicht verwehren. Alles andere wäre ein Verstoß gegen die Menschenwürde. In Ländern, wo die Leihmutterschaft erlaubt ist, sind aber Fristen vorgesehen. Denkbar ist zum Beispiel, dass die Leihmutter innerhalb eines Monats nach der Geburt die Möglichkeit bekommt, die Vereinbarung rückgängig zu machen.

Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina hat sich ebenfalls mit der Leihmutterschaft beschäftigt. Sie plädiert aber zunächst nur dafür, die Rechtslage für Paare zu verbessern, die eine Leihmutterschaft im Ausland in Anspruch genommen haben. Wäre das ein sinnvoller erster Schritt?

Da die Leihmutterschaft hierzulande verboten ist, bleibt bisher nur die Adoption. Oder es wird vertuscht. Wenn wir das jetzt aber isoliert neu regeln, dann besteht die Gefahr, dass wir die kommerzielle Leihmutterschaft im Ausland weiter fördern. Das will ich auf keinen Fall.

Wie soll es nun weitergehen?

Für die von der FDP gleichfalls geforderte Legalisierung der Eizellspende wollen wir im kommenden Jahr einen Bundestagsantrag vorlegen. Bei der Leihmutterschaft brauchen wir sicherlich noch das ein oder andere Expertengespräch. Ich will das Thema aber auf alle Fälle vorantreiben, denn nach Umfragen gibt es in der Bevölkerung eine Mehrheit für eine Legalisierung. Und auch im Bundestag habe ich Unterstützung. Abgeordnete aus anderen Fraktionen, die die Leihmutterschaft offiziell ablehnen, haben mich zur Seite genommen und ermuntert, weiter dranzubleiben.

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