DGB rechnet bei Kindergrundsicherung mit Mehrkosten von 12,5 Milliarden Euro jährlich
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Eine Mutter hält ihren Sohn an der Hand. Mehr als jedes fünfte Kind und jeder vierte junge Erwachsene in Deutschland sind einer Studie zufolge armutsgefährdet.
© Quelle: picture alliance / dpa
Berlin. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) rechnet für die Einführung einer Kindergrundsicherung mit jährlichen Mehrausgaben von 12,5 Milliarden Euro. Das ergibt sich aus einem Thesenpapier des DGB-Bundesvorstandes, das dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.
Demzufolge soll die Kindergrundsicherung aus zwei Komponenten bestehen: einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag, der für alle Kinder und Jugendlichen gleich hoch ist, und einem vom Elterneinkommen abhängigen, gestaffelten Zusatzbetrag.
Bisher maximal 420 Euro
Ziel müsse auf jeden Fall sein, dass die bisher zersplitterten Leistungen auch tatsächlich in Anspruch genommen würden – dies sei etwa beim Kinderzuschlag nur zu 30 Prozent der Fall – und die Kindergrundsicherung höher sei als die bisherigen Gesamtleistungen, heißt es in dem Papier weiter. Das sei nötig, um die Benachteiligung von Kindern aus armen Haushalten bei Bildung, Gesundheit, sozialer Teilhabe und Selbstwertgefühl auszugleichen.
Das DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel sagte dem RND: „Eine Kindergrundsicherung, die Kinderarmut bekämpft, wird Geld kosten. Aber Kinder in Armut zu lassen wird mit Sicherheit noch sehr viel teurer. Kinderarmut verhindert nicht nur individuell Erfolge und Aufstiegsmöglichkeiten Heranwachsender. Fehlende Armutsbekämpfung hat auch hohe gesellschaftliche Folgekosten.“ Die veranschlagten Mehrkosten von 12,5 Milliarden Euro seien deshalb „gut investiertes Geld“. Zur Finanzierung müssten große Vermögen und Einkommen „endlich stärker herangezogen werden“.
Für einfaches Verfahren
Leistungen zu bündeln und die Zugangshürden für Familien abzubauen werde nicht ausreichen, betonte Piel. „Die Kindergrundsicherung muss höher sein als die heutigen Sätze für Kinder beim Bürgergeld. Regelsätze auf Kosten der Zukunft von Kindern kleinzurechnen und bestimmte Ausgaben als nicht ‚regelsatzrelevant‘ herauszustreichen, ist ein Irrweg.“ Beim Bürgergeld liegen die Sätze für Kinder bis fünf Jahre bei 318 Euro, zwischen sechs und 13 Jahren bei 348 Euro sowie zwischen 14 und 17 Jahren bei 420 Euro.
Zudem müsse die Kindergrundsicherung digital, einfach und unbürokratisch zugänglich sein, damit die dringend benötigte finanzielle Hilfe tatsächlich bei allen Familien ankomme, mahnte die DGB-Vorstandsfrau. „Wir müssen endlich dafür sorgen, dass Leistungsansprüche, die im Gesetz stehen, auch ausgezahlt werden.“