Neue Sozialleistung

DGB rechnet bei Kindergrundsicherung mit Mehrkosten von 12,5 Milliarden Euro jährlich

Eine Mutter hält ihren Sohn an der Hand. Mehr als jedes fünfte Kind und jeder vierte junge Erwachsene in Deutschland sind einer Studie zufolge armutsgefährdet.

Eine Mutter hält ihren Sohn an der Hand. Mehr als jedes fünfte Kind und jeder vierte junge Erwachsene in Deutschland sind einer Studie zufolge armutsgefährdet.

Berlin. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) rechnet für die Einführung einer Kinder­grundsicherung mit jährlichen Mehrausgaben von 12,5 Milliarden Euro. Das ergibt sich aus einem Thesenpapier des DGB-Bundes­vorstandes, das dem Redaktions­Netzwerk Deutschland (RND) vorliegt.

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Demzufolge soll die Kinder­grundsicherung aus zwei Komponenten bestehen: einem einkommens­unabhängigen Garantiebetrag, der für alle Kinder und Jugendlichen gleich hoch ist, und einem vom Eltern­einkommen abhängigen, gestaffelten Zusatzbetrag.

Bisher maximal 420 Euro

Ziel müsse auf jeden Fall sein, dass die bisher zersplitterten Leistungen auch tatsächlich in Anspruch genommen würden – dies sei etwa beim Kinder­zuschlag nur zu 30 Prozent der Fall – und die Kinder­grundsicherung höher sei als die bisherigen Gesamt­leistungen, heißt es in dem Papier weiter. Das sei nötig, um die Benachteiligung von Kindern aus armen Haushalten bei Bildung, Gesundheit, sozialer Teilhabe und Selbstwert­gefühl auszugleichen.

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Das DGB-Vorstands­mitglied Anja Piel sagte dem RND: „Eine Kinder­grund­sicherung, die Kinderarmut bekämpft, wird Geld kosten. Aber Kinder in Armut zu lassen wird mit Sicherheit noch sehr viel teurer. Kinderarmut verhindert nicht nur individuell Erfolge und Aufstiegs­möglichkeiten Heranwachsender. Fehlende Armuts­bekämpfung hat auch hohe gesellschaftliche Folgekosten.“ Die veranschlagten Mehrkosten von 12,5 Milliarden Euro seien deshalb „gut investiertes Geld“. Zur Finanzierung müssten große Vermögen und Einkommen „endlich stärker herangezogen werden“.

Für einfaches Verfahren

Leistungen zu bündeln und die Zugangshürden für Familien abzubauen werde nicht ausreichen, betonte Piel. „Die Kinder­grundsicherung muss höher sein als die heutigen Sätze für Kinder beim Bürgergeld. Regelsätze auf Kosten der Zukunft von Kindern kleinzurechnen und bestimmte Ausgaben als nicht ‚regelsatzrelevant‘ herauszustreichen, ist ein Irrweg.“ Beim Bürgergeld liegen die Sätze für Kinder bis fünf Jahre bei 318 Euro, zwischen sechs und 13 Jahren bei 348 Euro sowie zwischen 14 und 17 Jahren bei 420 Euro.

Zudem müsse die Kinder­grundsicherung digital, einfach und unbürokratisch zugänglich sein, damit die dringend benötigte finanzielle Hilfe tatsächlich bei allen Familien ankomme, mahnte die DGB-Vorstandsfrau. „Wir müssen endlich dafür sorgen, dass Leistungs­ansprüche, die im Gesetz stehen, auch ausgezahlt werden.“

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