Kommentar zu Lauterbach

Der peinliche Spagat des Gesundheitsministers in der Corona-Politik

Der Bundesminister für Gesundheit, Karl Lauterbach (SPD), im Bundestag.

Der Bundesminister für Gesundheit, Karl Lauterbach (SPD), im Bundestag.

Berlin. Der Schlingerkurs des Gesundheitsministers in der Corona-Politik ist peinlich. Erst warnt Karl Lauterbach ununterbrochen wegen der Impflücken, dann streitet er sich wochenlang mit der FDP um die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, lässt die Maskenpflicht in Innenräumen fallen und nun, da die Länder die Hotspotregel nicht durchsetzen, muss er sie in den sozialen Medien darum bitten.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Was hätte wohl der Abgeordnete Lauterbach zu dieser Strategie eines Gesundheitsministers gesagt? Lauterbachs frühere Arbeit als Parlamentarier und seine jetzige Ministeriumsarbeit werden zum Spagat, den der Sozialdemokrat eher schlecht als recht ausführt.

Hürden sind vorprogrammiert

Fakt ist, Lauterbach hätte die Anpassung des Infektionsschutzgesetzes vorausschauender angehen müssen. Probleme sind unvermeidlich, wenn man das wichtigste Gesetz der Pandemiebekämpfung anpasst, ohne die Länderchefinnen und -chefs umfassend mit einzubeziehen. Immerhin sind sie es, die die Ausführung durch ihre Parlamente bringen und vor der Wählerschaft rechtfertigen müssen.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige
Union bezeichnet neues Infektionsschutzgesetz als „grottenschlecht”
 Deutscher Bundestag, 10. Plenarsitzung Aktuell,12.01.2022 Berlin, Thorsten Frei von der Partei CDU/CSU im Portrait bei seiner Rede bei der 10. Sitzung des Deutschen Bundestag in Berlin Berlin Berlin Deutschland *** German Bundestag, 10 plenary session Current,12 01 2022 Berlin, Thorsten Frei of the party CDU CSU in portrait during his speech at the 10 session of the German Bundestag in Berlin Berlin Germany

Bundesfinanzminister Lindner verteidigte es. Es sei verantwortbar und hätte die richtige Balance zwischen individuellem und staatlichem Gesundheitsschutz.

Schon die letzte Ministerpräsidentenkonferenz hat gezeigt, wie groß der Unmut über den verkleinerten Werkzeugkasten ist. Dass die Länder das Gesetz jetzt nicht zur vollsten Zufriedenheit Lauterbachs nutzen, überrascht nicht.

Es ist auch nicht verwunderlich, dass manche Ministerpräsidenten bei der Anwendung der Hotspotregel nun an ihren eigenen Landtagen scheitern. Das hatten Kritiker des Gesetzes bereits prognostiziert.

Die Regel darf eingesetzt werden, wenn eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten droht. Genaue Leitplanken gibt es nicht, was die rechtlichen Hürden vergrößert. Dass Landesparlamente nun darum ringen, hätte der Gesundheitsminister ahnen müssen.

Hinzu kommt, dass es nach zwei Jahren Pandemie immer noch keine belastbare Datenlage gibt. Aktuell werden Corona-Fälle untererfasst, und es ist nach wie vor unklar, welche Patientinnen und Patienten mit oder wegen Corona in den Kliniken liegen. Der Bund hat es versäumt, für eine wissenschaftliche Grundlage zu sorgen, die eine unstrittige Gefahreneinschätzung auch ohne vorgegebene Leitplanken möglich macht.

Mehr aus Politik

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken