Neue AfD-Verbotsdebatte nach „Reichsbürger“-Razzia
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Fähnchen mit dem Logo der AfD liegen auf einem Tisch.
© Quelle: Daniel Karmann/dpa/Symbolbild
Berlin. Nach der Enttarnung einer Gruppe von „Reichsbürgern“ und der Inhaftierung von 25 ihrer Mitglieder auf Betreiben der Bundesanwaltschaft werden Stimmen nach einem Verbot der AfD laut. Anlass dafür ist, dass die ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann Teil der Gruppe war und ihr offenbar Zugang zum Parlament verschaffen sollte.
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) sagte der „Tageszeitung“ (taz): „Ich bin der Auffassung, dass man das Verbotsverfahren jetzt vorbereiten sollte.“ Denn die Hürden für ein solches Verfahren beim Bundesverfassungsgericht seien hoch. Voraussetzung für ein Verbot sei demnach etwa, dass die Partei wesentliche Prinzipien des Grundgesetzes ablehne und die Möglichkeit habe, ihre Ziele umzusetzen.
Die Hürden wären hoch
„Ich denke aber, dass wir bei der AfD an einige Punkte bereits einen Haken machen können“, sagte er. Die AfD sei klar verfassungsfeindlich, sie verheimliche kaum noch, dass sie versuche, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen. „Sie strebt ja nicht nach demokratischen Mehrheiten im Parteienwettbewerb, sondern sie möchte dieses System überwinden“, so der SPD-Politiker. Auch ihre Bedeutung sei eindeutig gegeben.
Er verwies schließlich darauf, dass AfD-Abgeordnete bereits im November 2020 Sympathisanten Zugang zum Bundestag verschafften, damit diese die Abstimmung über das Infektionsschutzgesetz stören. „All das sollte man jetzt zusammentragen.“ Damals hatte Maier ein AfD-Verbot erstmals ins Gespräch gebracht. Die Grünen-Vorsitzende Ricarda Lang sagte jetzt ebenfalls, ein AfD-Verbot dürfe kein Tabu sein.
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Der bayerische Innenminister und Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Joachim Herrmann (CSU), sagte dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) hingegen: „Ein AfD-Verbotsverfahren hätte erst dann einen Sinn, wenn es auch realistische Chancen für ein entsprechendes Urteil beim Bundesverfassungsgericht gäbe. Aktuell müssen sich alle Partien vor allem politisch mit der AfD auseinandersetzen. Dazu gehört, potenziellen AfD-Wählern die Augen dafür zu öffnen, welche radikalen, rassistischen und antisemitischen Kräfte dort am Werke sind. Manche scheinen in der AfD immer noch eine harmlose Protestpartei zu sehen.“
Der stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Konstantin von Notz sagte dem RND: „Es ist eine beständige Aufgabe der Exekutive, zu überprüfen, ob sich in Deutschland verfassungsfeindliche Organisationen breitmachen. Hierbei verlässt sie sich auf die Einschätzungen der Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste, die in unserem politischen System für die entsprechenden Einschätzungen zuallererst verantwortlich sind. Diese warnen seit Jahren vor einer zunehmenden Radikalisierung weiter Teile der AfD. Diese Warnungen nehmen wir sehr ernst.“
NPD-Verbot zweimal gescheitert
Er fuhr jedoch fort, am Ende entschieden über Parteiverbote Gerichte. Das müssten die zuständigen Ministerien und Sicherheitsbehörden immer im Hinterkopf haben. „Wir Grüne setzen uns mit der AfD politisch auseinander“, so von Notz. „Dabei sehen wir viele gute Argumente und die überragende Mehrheit der Bevölkerung auf unserer Seite.“
Das erste NPD-Verbotsverfahren scheiterte 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht daran, dass der Verfassungsschutz V-Leute in der Partei führte. Das zweite Verbotsverfahren scheiterte 2017 wesentlich daran, dass die Karlsruher Richter die NPD für zu unbedeutend hielten, um sie verbieten zu lassen. Das wäre bei der AfD definitiv anders.