Das plant die Regierung gegen Gefährder
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Konsequenzen aus dem Terroranschlag in Berlin: Bundesinnenminister Thomas de Maizière (l, CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD).
© Quelle: dpa
Berlin. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) haben sich auf Konsequenzen aus dem Terroranschlag in Berlin verständigt. Eine Übersicht über wichtige Punkte nach den Erläuterungen beider Ressortchefs von Dienstag:
Das haben de Maizière und Maas vereinbart
1. Abschiebehaft soll erleichtert werden – durch einen neuen Haftgrund der „Terrorgefahr“ oder der „erheblichen Gefahr für die Sicherheit“ Deutschlands. Möglich sein soll Abschiebehaft künftig auch dann, wenn sie länger als drei Monate dauern könnte, weil Herkunftsländer die nötigen Papiere nicht ausstellen.
2. Wenn ausreisepflichtige Ausländer die öffentliche Sicherheit gefährden, sollen sie per elektronischer Fußfessel schärfer überwacht werden können.
3. Im Gesetz über das Bundeskriminalamt (BKA) soll eine Fußfessel für Gefährder ermöglicht werden. Da die meisten potenziellen Terroristen nach Landesrecht überwacht werden, sollten auch die Länder ihre Polizeigesetze ändern.
4. Wenn Verhandlungen mit Herkunftsländern über die Rücknahme eigener Bürger stocken, soll Deutschland auch die Entwicklungshilfe oder Regeln für Visa in die Waagschale werfen.
5. Asylbewerber, die die Behörden über ihre Identität täuschen, sollen verschärfte Wohnsitzauflagen bekommen - Verstöße wären strafbar.
6. Der Ausreisegewahrsam für Ausländer soll von vier auf zehn Tage verlängert werden.
7. Vorbeugende Maßnahmen gegen Extremismus und islamistische Radikalisierung sollen ausgeweitet werden.
8. In Europa soll zügig ein besserer Informationsaustausch der Behörden erreicht werden.
Reation auf Terroranschlag von Berlin
De Maizière sagte, mit diesen Maßnahmen lasse sich die Sicherheit der Bürger „ohne unverhältnismäßige Einschränkung von Freiheitsrechten“ erhöhen. Maas räumte ein, die Bundesregierung könne „in einer freiheitlichen Demokratie keinen totalen Schutz“ versprechen, aber alles in die Wege leiten, „dass sich ein Fall Amri in Deutschland nicht wiederholt“.
Der Attentäter Anis Amri hatte am 19. Dezember auf dem Berliner Breitscheidplatz zwölf Menschen getötet und viele schwer verletzt. Er war als Gefährder eingestuft und ausreisepflichtig. Amri konnte aber nicht abgeschoben werden, weil sein Heimatland Tunesien ihm keine Papiere ausgestellt hatte.
Gefährder sind Menschen, denen die Sicherheitsbehörden einen Anschlag zutrauen. Die deutschen Sicherheitsbehörden stufen derzeit 548 Personen als Gefährder ein. Die Hälfte davon hält sich nicht in Deutschland auf. 62 islamistische Gefährder sind ausreisepflichtig.
Von dpa/RND