Urteil des Landgerichts Wiesbaden

Cum-Ex-Skandal: Freiheitsstrafen für zwei frühere Banker

Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch.

Das Landgericht Wiesbaden hat ein Urteil im Cum-Ex-Skandal gefällt. Angeklagt waren zwei Mitarbeiter der Hypo-Vereinsbank (Symbolbild).

Wiesbaden. Im milliardenschweren Cum-Ex-Skandal hat das Landgericht Wiesbaden ein Urteil gefällt: Ein ehemaliger Banker der Hypovereinsbank wurde wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Ein weiterer Ex-Banker erhielt wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in drei Fällen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, ebenfalls auf Bewährung.

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Zudem müssen die Männer 60.000 Euro beziehungsweise 20.000 Euro an die Staatskasse zahlen und die Verfahrenskosten tragen, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Die Staatsanwaltschaft hatte mehrjährige Haftstrafen ohne Bewährung gefordert.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hatte den beiden Männern während der Verhandlung Steuerhinterziehung über ein komplexes System vorgeworfen. Für die Firma eines Mandanten des Steueranwalts Hanno Berger seien zwischen 2006 und 2008 über die Hypo-Vereinsbank Dax-Aktien im Volumen von mehr als 15 Milliarden Euro gehandelt worden. Die Männer hätten systematisch darauf gezielt, sich mit falschen Bescheinigungen Kapitalertragsteuern erstatten zu lassen, die gar nicht gezahlt worden waren. Der Steuerschaden lag demnach bei 113 Millionen Euro.

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Obwohl zahlreiche Banken in Deutschland in den Skandal um die illegalen Aktiendeals verstrickt sind, wurden erst wenige Beteiligte hierzulande juristisch zur Rechenschaft gezogen - es gab nicht einmal eine Handvoll Urteile.

Finanzakteure nutzen Gesetzeslücke

In der Verhandlung, die bereits im März 2021 begonnen hatte, hätte auch die Cum-Ex-Schlüsselfigur Berger vor Gericht erscheinen sollen. Er blieb aber fern, weshalb das Verfahren am Landgericht Wiesbaden gegen Berger abgetrennt wurde und weiter läuft.

Bei „Cum-Ex“-Geschäften nutzten Banken und andere Finanzakteure eine Gesetzeslücke, um den Staat zu betrügen. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Am Ende erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem deutschen Staat entstand laut Schätzungen ein Steuerschaden von mindestens zehn Milliarden Euro. Erst 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. Der Bundesgerichtshof entschied im vergangenen Sommer, dass „Cum-Ex“-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind.

RND/dpa

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