„Cum-Ex“-Skandal: Empörung über nicht bekannte Vorermittlungen gegen Olaf Scholz

Gegen Bundeskanzler Olaf Scholz wurden Vorermittlungen der Hamburger Staatsanwaltschaft geführt.

Gegen Bundeskanzler Olaf Scholz wurden Vorermittlungen der Hamburger Staatsanwaltschaft geführt.

Hamburg. Bislang nicht bekannte Vorermittlungen gegen den früheren Bürgermeister und jetzigen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) empören die Opposition im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) der Hamburgischen Bürgerschaft zum „Cum-Ex“-Skandal. Die Hamburger Staatsanwaltschaft bestätigte der Deutschen Presse-Agentur am Freitag, dass seit Februar 2020 bis September dieses Jahres Vorermittlungen gegen Scholz wegen des Vorwurfs der Untreue geführt worden seien.

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Grundlage waren demnach mehrere Strafanzeigen. Da sich kein Anfangsverdacht ergeben habe, sei das Verfahren ohne Einleitung von Ermittlungen eingestellt worden, sagte eine Sprecherin. Zuvor hatten das ARD-Magazin „Panorama“ und das „Manager Magazin“ darüber berichtet.

CDU-Obmann: Bewusste Täuschung des Parlaments

Dass der Untersuchungsausschuss nicht über den Vorgang informiert worden sei, sei eine „Frechheit“, sagte der Obmann der Linken im PUA, Norbert Hackbusch, der dpa. Es wäre Aufgabe der Präsidialabteilung in der Senatskanzlei gewesen, entsprechende Informationen beizubringen. CDU-Obmann Richard Seelmaecker sprach laut „Panorama“ und „Manager Magazin“ von einer bewussten Täuschung des Parlaments. „Es ist ein Skandal, dass dem Ausschuss wiederholt Akten vorenthalten werden.“

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Der PUA soll eine mögliche politische Einflussnahme führender SPD-Politiker auf die steuerliche Behandlung der in den „Cum-Ex“-Skandal verwickelten Warburg Bank klären. Hintergrund sind Treffen von Scholz mit den Bankeigentümern 2016 und 2017. Die Hamburger Finanzbehörde hatte 2016 mit Ablauf der Verjährungsfrist auf Steuernachforderungen für 2009 und 2010 in Höhe von 47 Millionen Euro gegen die Bank verzichtet. Weitere 43 Millionen Euro wurden 2017 erst nach Intervention des Bundesfinanzministeriums eingefordert.

RND/dpa

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