Größter deutscher Steuerskandal

Acht Jahre Haft für den Cum-Ex-Strippenzieher: Hanno Berger muss ins Gefängnis

Der Steueranwalt Hanno Berger (r) spricht beim Prozessauftakt mit seinem Verteidiger Sebastian Kaiser.

Der Steueranwalt Hanno Berger spricht beim Prozessauftakt mit seinem Verteidiger.

Das Landgericht Bonn hat Hanno Berger, den juristischen Kopf hinter vielen illegalen Cum-Ex-Steuermanipulationen, zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Berger soll als Mittäter Steuerhinterziehung in drei besonders schweren Fällen begangen und dabei einen Schaden in Höhe von 275,8 Millionen Euro verursacht haben. Der Vorsitzende Richter Roland Zickler attestierte ihm „erhebliche kriminelle Energie“.

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Beim Cum-Ex-Skandal geht es um Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividende. Die Beteiligten ließen sich Kapitalertragssteuer zwei Mal erstatten, obwohl sie nur einmal bezahlt wurde. Komplexe Aktienverkäufe rund um den Dividendenstichtag tarnten den Trick. Die Täter hatten damit dem deutschen Fiskus insgesamt rund 10 Milliarden Euro Schaden verursacht. Mitbeteiligt waren Anwälte, Investmentprofis und Banken.

„Sie haben Cum-Ex 2.0 erfunden“

Eine zentrale Rolle in diesem Skandal spielte der Anwalt Hanno Berger, wie jetzt das Landgericht Bonn feststellte. Er habe Cum-Ex zwar nicht erfunden, aber die Anwendung enorm verbreitert und die Schadenshöhen potenziert. „Sie haben Cum-Ex 2.0 erfunden“, sagte Richter Zickler.

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Konkret ging es vor dem Landgericht Bonn an 34 Sitzungstagen um drei Taten der Steuerhinterziehung in Zusammenarbeit mit der Hamburger Privatbank M.M. Warburg. Dabei sei in den Jahren 2007 bis 2009 ein Steuerschaden in Höhe von 166,5 Millionen Euro entstanden. Durch ein Fondsmodell entstanden 2009 weitere 60,6 Millionen Euro Schaden und durch ein Pulikums-Fondsmodell 2010 noch einmal 48,7 Millionen Euro Schaden. Zusammen ergab das einen Schaden allein im Zusammenhang mit der Warburg-Bank von 275,8 Millionen Euro. „Ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung beginnt bei 50.000 Euro“ rechnete Richter Zickler vor. „Sie haben die Schwelle um mehr als das 5.000-fache überschritten“, betonte Zickler.

Das Gericht folgte der Anklage in vollem Umfang. Berger habe als Mittäter gemeinsam mit den Bankverantwortlichen bei den Steuerbehörden falsche Erklärungen abgegeben und dadurch einen Steuerschaden verursacht. Dabei habe er auch mit Vorsatz gehandelt. „Dass eine nicht bezahlte Steuer nicht erstattet werden kann, leuchtet jedem ein. Dazu muss man nicht Jura studieren oder Finanz-Profi sein“, betonte Richter Zickler. Die Versuche Bergers, noch vor Gericht das Gegenteil zu beweisen, bezeichnete der Richter in seiner rund 90-minütigen Begründung als „Blödsinn“.

„Arbeitsteiliges, gut organisiertes, internationales Hinterziehungssystem“

Ausführlich begründete das Gericht, wie es zur Strafe von acht Jahren gekommen war. Gegen Berger sprachen die kriminelle Energie. „Sie haben ein arbeitsteiliges, gut organisiertes, internationales Hinterziehungssystem aufgebaut und am Laufen gehalten.“ Außerdem habe er seine eigenen Profite – über 13 Millionen Euro – mit wiederum komplizierten Off-shore-Konstruktionen verschleiert und bisher keinen Cent zurückgezahlt. Eine gewissenhafte Beamtin im Bundeszentralamt für Steuern, die ihm auf die Schliche gekommen war, habe er mit existenzbedrohenden Schadensersatzforderungen bedroht.

Allerdings fand das Gericht auch viele Gründe für eine Strafminderung gegenüber der möglichen Höchststrafe von 15 Jahren. So sei Berger nicht vorbestraft und habe im August ein Teilgeständnis für die Zeit ab 2009 abgegeben. Die Taten lägen lange zurück und Berger sei mit 72 Jahren ein alter Mann, dem die Haft besonders zusetze. Auch die teilweise Vorverurteilung in den Medien, bei denen Berger schon lange als „Mastermind hinter cum-ex“ bezeichnet wird, wurde berücksichtigt. Sogar die Tatsache, dass sein eigener „achtstelliger Gewinn relativ gering ist im Vergleich zum neunstelligen Schaden“, wurde Berger zugute gehalten. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitstrafe von neun Jahren gefordert. Bergers Verteidiger hatten in ihrem Plädoyer um „Güte“ gebeten.

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Während der Urteilverkündgung schüttelte Hanno Berger immer wieder den Kopf. Richter Zickler unterstellte ihm daher „Starrsinn“. Berger kann noch Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Es läuft gegen ihn parallel aber auch ver

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