Corona-Sonderurlaub: Wie will die Bundesregierung Eltern im Lockdown entschädigen?

Die Kinder sollen jetzt wieder zu Hause bleiben. Wer als berufstätiger Elternteil für die Betreuung eingespannt ist, soll Anspruch auf Entschädigung bekommen.

Die Kinder sollen jetzt wieder zu Hause bleiben. Wer als berufstätiger Elternteil für die Betreuung eingespannt ist, soll Anspruch auf Entschädigung bekommen.

Berlin. Es ist nur ein Satz, aber er beflügelt die Phantasien. „Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen“ – so steht es in dem Beschlusspapier der letzten Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel für die Zeit des neuerlichen Lockdowns. Zusätzliche Urlaubstage zur Kinderbetreuung und dann auch noch bezahlt – für viele Eltern klingt das wie ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk.

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Ob und in welcher Form dieses Geschenk den Weg auf den Gabentisch findet, ist jedoch unsicher. Die Bundesregierung hat noch nicht einmal die Frage beantwortet, was genau sich hinter dem wohlklingenden Satz eigentlich verbirgt. Wer kommt in den Genuss des Sonderurlaubs? Um wie viele Tage geht es? Wie hoch fällt der Lohnersatz aus? Und wer bezahlt die Kosten?

Alles bislang unklar. „Mit Hochdruck“ werde an „der Ausgestaltung des MPK-Beschlusses“ gearbeitet, heißt es aus dem zuständigen Arbeitsministerium von Minister Hubertus Heil (SPD) lediglich. Weitere Informationen? Fehlanzeige.

Sicher ist bislang nur, wen die Regierung mit dem Sonderurlaub unterstützen will: Es geht um Eltern, die sich dazu entschließen, ihre Kinder zu Hause zu betreuen, obwohl Schulen oder Kitas in ihren Bundesländern noch geöffnet sind. Länder wie Niedersachsen, Rheinland-Pfalz oder Nordrhein-Westfalen haben sich dazu entschieden, die Schulen vor Weihnachten nicht generell zu schließen, sondern nur die Präsenzpflicht auszusetzen. Auch die Kitas bleiben in vielen Ländern geöffnet. Eltern sollen in diesen Ländern selbstständig entscheiden können, ob sie ihre Kinder noch zur Schule schicken oder die Möglichkeit nutzen, vor den Feiertagen eine „Schutzwoche“ mit starker Kontaktreduzierung einzulegen. Wer keine Betreuung organisieren kann, soll nicht alleingelassen werden, so die Überlegung der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten.

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Mehr Flexibilität, das heißt plötzlich keine Entschädigung

Die größere Flexibilität führt allerdings zu einem neuen Problem: Wer seine Kinder zu Hause betreut und deshalb Lohneinbußen erfährt, steht plötzlich ohne Entschädigungsanspruch da. Eine finanzielle Kompensation sieht das Infektionsschutzgesetz bislang nur dann vor, wenn die Schließung von Schulen und Kitas behördlich angeordnet worden ist. In vielen Bundesländern ist das aber aktuell nicht der Fall. Eltern müssten sich also theoretisch entscheiden, ob sie privaten Urlaub nehmen, unbezahlten Sonderurlaub beantragen – oder eben ihr Kind doch in die Schule oder die Kita schicken. Diesen Eltern will die Bundesregierung die Entscheidung erleichtern, sich für die Betreuung zu Hause zu entscheiden.

Wie das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) aus Regierungskreisen erfuhr, ist ein zusätzlicher Urlaubsanspruch von zehn bis 14 Tagen im Gespräch, den Eltern während der neuerlichen Lockdown-Phase zur Kinderbetreuung nehmen können. Andere Quellen sprechen von zehn Tagen je Elternteil. Die Höhe der Entschädigung würde sich den Angaben zufolge am Infektionsschutzgesetz orientieren, das eine Erstattung von 67 Prozent des Nettolohnes, maximal aber 2016 Euro im Monat vorsieht. Auf einzelne Arbeitstage gerechnet würden Eltern also maximal 100 Euro erstattet bekommen.

Sicher ist all das allerdings noch nicht. Aus der SPD heißt es, die Union blockiere derzeit eine Einigung. Nach Lesart der Sozialdemokraten wäre es CDU und CSU am liebsten, alles bliebe, wie es ist. Die wohlklingende Ankündigung aus dem Bund-Länder-Beschluss würde sich dann als leeres Versprechen entpuppen.

Viel Zeit für eine Einigung bleibt nicht mehr, denn eine gesetzliche Änderung müsste noch in der laufenden Sitzungswoche vom Bundestag beschlossen werden. Es könnte noch klappen, es könnte aber auch sein, dass Eltern am Ende eine Enttäuschung erleben. Auch das soll ja in der Weihnachtszeit schon mal vorgekommen sein.

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Update: Inzwischen hat sich die Bundesregierung darauf geeinigt, wie der versprochene Corona-Sonderurlaub für Eltern während des zweiten Lockdowns aussehen soll. Hier finden Sie die aktuelle Berichterstattung dazu.

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