Hessen und Rheinland-Pfalz heben Corona-Isolationspflicht auf
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Corona-Schnelltests mit positivem (l) und negativem Ergebnis liegen auf einem Tisch.
© Quelle: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild
Wiesbaden. Die Hessische Landesregierung hebt die Isolationspflicht für positiv auf das Coronavirus getestete Personen ab diesem Mittwoch auf. Dennoch werde Infizierten empfohlen, die Wohnung mindestens fünf Tage lang möglichst nicht zu verlassen und keinen Besuch zu empfangen, teilte die Landesregierung in Wiesbaden am Dienstag mit.
Die Aufhebung der Pflicht zur Isolation gehe einher mit einer Maskenpflicht in Innenräumen. Hessen vollzieht damit den mit den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein vorletzte Woche angekündigten Schritt.
Vier Bundesländer schaffen Isolationspflicht für Corona-Infizierte ab
In diesen Ländern sollten „zeitnah“ neue Regelungen in Kraft treten, die Details würden derzeit ausgearbeitet.
© Quelle: dpa
Aktuell keine „bedrohliche Belastung des Gesundheitssystems“
Die Hessische Landesregierung begründete die Aufhebung der Pflicht zur Quarantäne damit, dass die vorherrschende Omikron-Variante BA.5 trotz ihres hohen Ansteckungsgrades „aktuell nicht zu einer bedrohlichen Belastung des Gesundheitssystems“ führe. Außerdem gingen die Infektionszahlen seit Wochen kontinuierlich zurück. Es gebe wirksame Schutzimpfungen und antivirale Medikamente, überdies seien 90 Prozent der Bevölkerung in Hessen basisimmun aufgrund von Impfungen oder überstandenen Erkrankungen. In der Folge seien die Krankheitsverläufe meistens deutlich milder.
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Positiv getestete Personen dürfen allerdings mindestens fünf Tage lang nach dem ersten positiven Test Einrichtungen mit verletzlichen Personen nicht besuchen und dort auch nicht arbeiten. Dies betrifft Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte. Davon ausgenommen sind Polizei- und Rettungskräfte. Die empfohlene freiwillige Quarantäne zu Hause solle erst beendet werden, wenn die Symptome mindestens seit 48 Stunden verschwunden oder zehn Tage nach dem ersten Test vergangen sind.
Auch in Rheinland-Pfalz müssen sich Infizierte ab Samstag nicht mehr isolieren
Auch in Rheinland-Pfalz wird die Isolationspflicht für Corona-Infizierte abgeschafft. Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) bestätigte am Dienstag in Mainz, dass die bisherige Vorschrift bereits zum Wochenende auslaufen soll. Infizierte blieben verpflichtet, in der Öffentlichkeit eine Maske zu tragen, „es sei denn, sie sind alleine unterwegs.“ Ein Besuch der Gastronomie, eines Fitnessstudios oder anderer Einrichtungen, in denen keine Maske getragen werden kann, bleibe damit auch weiterhin für positiv Getestete untersagt.
Das niedersächsische Gesundheitsministerium verlängerte unterdessen die geltende Absonderungsverordnung für Corona-Infizierte bis einschließlich 31. Januar 2023. Damit müssen Bürger, die ein positives Covid-Schnelltestergebnis erhalten, dieses auch weiterhin mittels eines PCR-Tests bestätigen lassen, wie das Ministerium am Dienstag in Hannover mitteilte. Im Falle einer Infektion müssen sie sich für mindestens fünf Tage in häusliche Isolation begeben.
Das Saarland hingegen will Anfang Dezember entscheiden. Aktuell gebe es eine bis zum 9. Dezember gültige Verordnung, teilte das Gesundheitsministerium am Dienstag in Saarbrücken mit. „Anfang Dezember werden wir über die künftige Ausgestaltung der Verordnung im Ministerrat beraten und eine Entscheidung auf der Grundlage der dann vorliegenden Sachlage treffen“, erklärte Staatssekretärin Bettina Altesleben (SPD).
RND/epd/dpa