Corona-Hilfen: Bund will geschlossenen Betrieben ab Januar offenbar nur noch Fixkosten erstatten
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/3ZUIHDC5NZGGTG7RIJD7F47Y6Y.jpeg)
An der Tür eines geschlossenen Restaurants in Berlin hängt ein Schild mit der Aufschrift „Sorry we're closed“.
© Quelle: Kira Hofmann/dpa-Zentralbild/dpa
Berlin. Die Bundesregierung will die Hilfen für von coronabedingten Schließungen betroffene Unternehmen ab Januar offenbar deutlich drosseln. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, sollen dann nur noch Fixkosten erstattet werden. Das betrifft etwa das Personal oder die Miete.
Derzeit gilt für Betriebe, die wegen des Teil-Lockdowns geschlossen sind, eine Umsatzerstattung von bis zu 75 Prozent des vergleichbaren Vorjahreszeitraums. „Diese Regelungen laufen zum Jahresende aus“, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) der „SZ“. Ab Januar gelte demnach „die Überbrückungshilfe III, die unsere bestehenden Hilfsangebote verlängert und ergänzt und eigene Regelungen für Soloselbständige vorsieht“.
Die großzügigen Wirtschaftshilfen der Bundesregierung waren zuletzt massiv in die Kritik geraten. Gerade in der Unionsfraktion im Bundestag. Auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte zuletzt gesagt, Projekte wie die „Umsatzrückvergütung“ könne man nicht unbegrenzt weiterführen.
Allein für die Ausgleichszahlungen im November waren 15 Milliarden Euro eingeplant. Sie waren Ende Oktober beschlossen worden, um die im Teil-Lockdown von Schließungen betroffenen Unternehmen zu unterstützen. Derart weitreichende Corona-Hilfen bekommen Betriebe dem „SZ“-Bericht zufolge europaweit nirgendwo sonst.
RND/cz